Die Jäger wollen sich ihr blutiges "Waidwerk" künftig von der Öffentlichkeit bezahlen lassen
Kaum, dass die 37 "invasive" Tier- und Pflanzenarten beinhaltende "Todesliste" der EU-Kommission veröffentlicht ist, meldet der Deutsche Jagdverband finanzielle Ansprüche an. Die in der sogenannten "Unionsliste" aufgeführten Spezies sollen in allen 27 EU-Ländern ausgerottet bzw. in ihrem Bestand drastisch dezimiert werden. Das können nach Überzeugung der Waidleute in vielen Fällen aber nur sie selbst leisten, durch gesteigerte Abschussquoten oder das vermehrte Aufstellen von Fallen.
Den Auftrag dafür sehen die Nimrods durch die EU-Initiative, die natürlich Wasser auf ihre Mühlen ist, schon so gut wie erteilt. Wenn sie aber verstärkt Jagd auf Waschbären, Mungos, Grauhörnchen und, man höre und staune, sogar Nasenbären machen wollen/sollen, soll ihnen die öffentliche Hand das auch vergüten, beispielsweise durch Zuschüsse für den Kauf von Schlagfallen oder die Erstattung von Fahrtkosten. Schließlich engagiere man sich auf diese Weise ja zum Wohl der Allgemeinheit.
Wie und durch wen die Verordnung in Deutschland umgesetzt wird, ist Ländersache. Und in Wiesbaden ist das Bild, das man im Umweltministerium von der Allgemeingefährlichkeit bestimmter Neozoene zeichnet, etwas differenzierter als das der Pirschgänger. In der Landeshauptstadt scheint man nicht so recht ans das Märchen glauben zu wollen, demzufolge beispielsweise Waschbären das deutsche Ökoystem der Wälder und damit andere, einheimische Tierarten akut gefährden.
Den Kleinpetzen wurden in der Ende vergangenen Jahres verabschiedeten überarbeiteten Jagdverordnung sogar erstmals Schonzeiten zugebilligt. Diese Jagdverordnung hoffen die Jäger jetzt mit Brüsseler Rückenwind kippen zu können. Die FDP will sogar vor dem Staatsgerichtshof dagegen klagen, basierend auf der abenteuerlichen Begründung, eine Einschränkung der Jagdzeiten sei ein Eingriff in das Eigentumsrecht.
Mehr hier: http://www.rotorman.de/dienst-an-der-waffe-unsere-...
> "soll ihnen die öffentliche Hand das auch vergüten, beispielsweise durch Zuschüsse für den Kauf von Schlagfallen oder die Erstattung von Fahrtkosten. Schließlich engagiere man sich auf diese Weise ja zum Wohl der Allgemeinheit."
Da haben sie ja nicht unrecht.