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Rechtssicher fotografieren und veröffentlichen

Computerwoche, Ratgeber:

DSGVO oder KUG
Wann greift welches Gesetz?

(Nicht nur) Unternehmen können aufgrund der neuen Datenschutzrichtlinien verunsichert sein.
Lesen Sie hier, wer welche Bilder unter welchen Voraussetzungen machen und veröffentlichen darf.

Von Sebastian Laoutoumai und Daniel Lehmann

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4 Kommentare

". . . 2 Frauen sind in der Disko und werden inklusive anderer Personen fotografiert . . ."
fotografieren kann er - aber für die veröffentlichung hätte er auf jeden fall fragen müssen.

jetzt darf er eigentlich nicht mal ungefragt fotografieren.

auch ein fotograf durfte schon vor der dsgvo z.b. kein (pass)bild ungefragt ins schaufenster stellen.

ich gehe mal davon aus, dass die dsgvo nur eine reine schutzbehauptung der herrschenden klasse darstellt um die daten, die über die bürger schon seit ewig gesammelt werden, zu vertuschen um den bürger in eine zweifelhafte sicherheit vorzugaukeln.

Ich habe ja weder von Passfotos noch von einzelnen Personen geschrieben, sondern davon, dass Personen in einer Menge bei einer Veranstaltung fotografiert wurden. Die Bilder dürfen im Rahmen einer Berichterstattung und auch vom Besitzer oder Veranstalter genutzt werden. Die Veröffentlichung war sicher nichts weiter, als eine Art Werbung für seinen Laden. Sicher hätte er das Foto nach Aufforderung von der Webseite nehmen können - da wir nicht wissen, wie die Frauen dort abgebildert sind.

Die Diskussion über Datenschutz im öffentlichen Raum ist ja durch div. Skandale mit facebook u.a. entstanden. Der laxe Umgang mit Daten im Internet hat datenschutzrechtliche Lücken aufgezeigt, die der digitalen Entwicklung zugesprochen werden muss. Doch tatsächlich ist das verhandene Recht ausreichend, wenn sich Firmen, Werbebetriebe und Internet-Sozialmedia-Anbieter auch daran halten würden. Doch das tun sie eben nicht.

Und dann ist der Verbraucher selbst daran schuld. Man sollte schon wissen, was man so alles postet und wie viel man von sich an Daten preis gibt und welche am Besten nicht. Und niemand fordert bei Strafe meine persönlichen Daten, wenn ich mich bei facebook oder anderen Anbietern anmelde. Wenn doch, dann melde ich mich eben nicht an. Man sollte schon wissen, wie weit man gehen will und kann. Das gilt für alles und jeden.
Aber wer es eben nicht verstehen will, der versteht die Feinheiten auch nicht.

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