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In Sachen Haftbefehl: Justizvollzugsbediensteter wird mit sofortiger Wirkung suspendiert...

Justizvollzugsbediensteter wird mit sofortiger Wirkung suspendiert...

Das meldete die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Dresden am 30.08.2018, um 17:46 Uhr:

Im Zuge der am gestrigen Tag durch die Staatsanwaltschaft Dresden aufgenommenen Ermittlungen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines Haftbefehls wurden am gestrigen Abend zahlreiche Objekte durchsucht und weitere Ermittlungsmaßnahmen sind geplant. Diese konzentrieren sich auf die Justizvollzugsanstalt Dresden.

Dabei erhärtete sich der Anfangsverdacht gegen einen Justizvollzugsbeamten derart, dass diesem mit sofortiger Wirkung vorläufig die Führung der Dienstgeschäfte verboten wird.

Über weitere Maßnahmen wird im Verlauf bzw. nach Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen entschieden werden.

Staatsminister der Justiz Sebastian Gemkow: „Die Weitergabe von vertraulichen Dokumenten eines Strafverfahrens ist verantwortungslos und stellt einen schwerwiegenden Vorwurf dar.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat seit gestern umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt, sodass ich davon ausgehe, dass der Fahndungsdruck auf den betroffenen Bediensteten derart hoch war, dass er sich jetzt stellte.

Die Veröffentlichung des Haftbefehls ist geeignet, die laufenden Ermittlungs- und Strafverfahren zu erschweren, und steht daher zu Recht unter Strafe.

Im schlimmsten Fall ist dadurch der Erfolg eines Ermittlungsverfahrens gefährdet und die Verfolgung der Täter erschwert, weil beispielsweise Zeugen beeinflusst werden könnten.

Wir können es deshalb in keiner Weise dulden, wenn ein Bediensteter so etwas tut und werden konsequent dagegen vorgehen.

Das sind wir auch der übergroßen Zahl der Bediensteten schuldig, die jeden Tag unter aktuell schwierigen Bedingungen loyal und rechtstreu arbeiten.“

Kommentar von Volker Dau:

Nun wird uns mit geteilt, "der Täter hat sich gestellt"!

Es geht wohl um den mutmaßlichen Beschaffer des Haftbefehls?

Leider wird nichts über sein Motiv und die Umstände der Weitergabe durch ihn und an wen berichtet!

Vielleicht hat er das ja nur an einen Freund oder Kollegen "gepostet" und erst der macht es wirklich öffentlich?

Das wird noch interessannt werden wie das disziplinar und juristisch bewertet wird?

Denn die durch Juristen zu klärende Frage ist ja ob der § 353d StGB

:"Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen" überhaupt greift,

denn dort wird ein Haftbefehl überhaupt nicht im Gesetzestext erwähnt!
Vielleicht soll ja "amtliches Dokument" passen, aber da muss es sich ja wohl um ein Dokument handeln was "vor der Verlesung in der Hauptverhandlung" nicht veröffentlicht werden darf!

Ein Haftbefehl wird aber wohl üblicherweise überhaupt nicht im Hauptverfahren vor Gericht vorgetragen!

Wenn ein Anwalt ähnlich argumentiert wie ich, bleibt wohl völlig offen, wie das Gericht dies beurteilt?

Natürlich bekommt der Mann wohl disziplinarisch ein Problem aber ist das so gravierend das dies für einen Rauswurf reicht?

Er war sich der vermeintlichen schwere seiner Tat wohl überhaupt nicht bewusst gewesen sein?

Auch habe Polizisten und Anwälte befragt und nicht einmal diese wussten von der "angeblichen Strafbarkeit" der Verbreitung, bzw. der absoluten Bedürftigkeit der vertraulichen Behandlung !

-- Als ehemaliger Soldat in der Sicherheitsabteilung eines Divisionsstabes der Bundeswehr hätte ich auch erwartet das in einem solchen Fall der Geheimhaltungspflicht wenigstens die niedrigste Geheimhaltungsstufe VSnfD , "Nur für den Dienstgebrauch" auf dem Dokument angebracht sein müsse! Oder eben Geheim oder streng Geheim.

So ist das keinesfalls für Jedermann klar, durch dessen Hände so ein Papier geht!

Da kann man schnell einen Rechtsirrtum begehen und fahrlässig einen Rechts-Fehler machen!

Aber mit welchen Konsequenzen?

Das Argument z.B. des Zeugenschutzes ist ebenfalls ein sehr Schwaches, denn Dokumente mit den Zeugennamen und Adressen bekommen auch z.B. die Täteranwälte in die Hände!

Natürlich hätte ein verantwortungsvoller Verbreiter, z.B. Journalist personenbezogene Daten gestrichen!

Aber in der hochgeschaukelten Situation hat das Dokument sich wohl verselbstständigt?

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