"Aufmarsch von Blauhemden in Dresden 2016", keine Foto-Fälschung! -- Wo waren die Bilder im Fernsehen?
Hubertus Knabe erstattet Strafanzeige nach Einheitsfeier: „Blauhemden sind Verstoß gegen Versammlungsrecht“
Der Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, hat Strafanzeige gegen unbekannt wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz bei den Feiern zum Tag der Deutschen Einheit in Dresden erstattet.
In der Anzeige wird darauf verwiesen, dass eine größere Gruppe von Menschen im Blauhemd der ehemaligen DDR-Jugendorganisation „FDJ“ demonstriert hätte.
„Das uniformierte Auftreten stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen eine zentrale Bestimmung in § 3 Absatz 1 des Versammlungsrechts dar,“ heißt es in der Anzeige, die an die Staatsanwaltschaft Dresden gerichtet ist.
Danach ist es in Deutschland verboten, öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen.
Nach Protesten gegen die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit in Dresden wird derzeit in 79 Fällen ermittelt.
Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft Dresden geht es dabei bislang vor allem um Delikte wie Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung sowie um Verstöße gegen das Versammlungsgesetz und das Waffengesetz.
Knabe erklärte zu den Vorgängen: „Es ist traurig, dass die Feiern zum Tag der Deutschen Einheit von Protesten von Rechts und Links überschattet wurden.
Während die rechtspopulistischen Proteste gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel und andere Politiker bundesweit Aufsehen erregt haben, ist der Aufmarsch von uniformierten Anhängern der FDJ in den Medien allerdings weitgehend unbeachtet geblieben.
Bei Rechtsbrüchen muss die Staatsanwaltschaft jedoch aktiv werden, egal aus welchem politischen Spektrum diese kommen.“
Bürgerreporter:in:Volker Dau aus Bochum |
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