UPDATE Corona: Maßnahmen in Sachsen
Am Montag haben Bund und Länder sich in einigen Punkten auf ein einheitliches Vorgehen gegen das Coronavirus geeinigt. Da dieses in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich umgesetzt wird, sind hier die Maßnahmen für Sachsen im Überblick.
Laut dem Robert-Koch Institut ist es sehr wahrscheinlich, dass die Zahl der Covid-19 Erkrankungen in Deutschland weiterhin zunehmen wird. Deswegen ergreift auch Sachsen einige Schutzmaßnahmen, die ab Donnerstag für das ganze Bundesland gelten werden. Private und öffentliche Einrichtungen werden fast gänzlich geschlossen und öffentliche Veranstaltungen untersagt. Die Maßnahmen sollen dazu dienen “das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus weiter zu reduzieren”. Ministerpräsident Kretschmer sprach sich allerdings trotzdem dafür aus, dass die Lebensqualität der sächsischen Bevölkerung aber trotz der Maßnahmen aufrecht erhalten bleiben soll. Einige Geschäfte bleiben trotzdem weiterhin geöffnet. Dazu zählen unter anderem Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Banken, Baumärkte, Drogerien, Friseure, Getränkemärkte, Poststellen, Tankstellen und der Großhandel. Lebensmittelgeschäfte dürfen in der nächsten Zeit auch sonntags öffnen. Auch Gaststätten müssen nicht komplett schließen, allerdings dürfen sie nur bis 18 Uhr geöffnet bleiben.
Coronavirus: Regelungen für Sachsen
Es gibt aber auch einige Einrichtungen und Geschäfte, die zur Sicherheit in der nächsten Zeit geschlossen bleiben müssen. Diese Regelung betrifft vor allem Einrichtung, die dem Freizeitvergnügen dienen. Darunter fallen unter anderem Bibliotheken, Fitnessstudios, Kinos, Cafés, Saunas, Theater, Schwimmbäder sowie Sport - und Spielplätze. Zudem müssen auch einige Veranstaltungen zum Schutz der sächsischen Bevölkerung abgesagt werden. Dazu zählen Kinder - und Jugendtreffs, Angebote von Volkshochschulen, Sprachkurse, Angebote von Musikschulen, Volksfeste, zoologische Ausstellungen sowie Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.
Neuere Regelungen
Mittlerweile gibt es im Freistaat mehr als 1900 bestätigte Corona-Infektionen. Des Weiteren gilt seit letzter Woche auch die bundesweite Augsgangsbeschränkung. Die besagt, dass das eigene Haus nur mit gutem Grunde verlassen werden soll. Außerdem gelten strengere hygienische Regeln und es soll ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Personen gehalten werden. Deshalb mussten Restaurants und Dienstleister im Bereich der Körperpflege schließen. In Sachsen waren auch die Wochenmärkte betroffen, die dürfen aber ab morgen den Betrieb wieder aufnehmen. Nichtsdestotrotz wurde die Augsgangsbeschränkung bis zum 20. April verlängert. Am 12. April will das Land eingängig betrachten, wie sich die Lage entwickelt hat. Dann soll eine Entscheidung gefällt werden, ob die Beschränkungen bestehen bleiben, gemildert oder gar verschärft werden müssen. In der Zwischenzeit können sich Unternehmen, aber auch Selbstständige bei der Sächsischen Aufbaubank über Hilfszahlungen informieren.
Bürgerreporter:in:Christian Gruber aus Dortmund |
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