Geht doch - in Dresden! 25 x € 30,00 Verwarngeld bei zu dichtem Abstand Kfz/Rad!
1,5 m Abstand.
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Rad & Rat:
der ADFC-Ortsgruppe Langenhagen
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Geht doch - in Dresden!
25 x € 30 Verwarngeld bei zu dichtem Abstand Kfz/Rad!
Die Regeln
Empfohlen wird ein Mindestabstand Kfz/Rad von mindestens 1,50 Meter. Die Straßenverkehrsordnung StVO regelt das nicht eindeutig, in einschlägigen Gerichtsurteilen ist aber immer von 1,50 Meter Sicherheitsabstand die Rede, in bestimmten Fällen auch zwei Meter.
Außerdem von der Polizei Dresden erwischt:
- 22 Autofahrende bei rot,
- 17 Autofahrende nicht angeschnallt,
- 20 Radfahrende auf der falschen Seite,
- ....
Details:
1.
nun Sicherheitsabstand zu Radfahrern
2.
Hinweise des ADFC e.V. zum Abstand Kfz/Rad
Ein ♡-liches "Danke" geht an die Polizei Dresden!