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myheimat-Team gibt Anleitung zu Urheberrechtsverletzungen

Hallo . . .,

wusstest du eigentlich, dass man auf Blogs und Internetseiten ganz einfach – und vor allem urheberrechtlich korrekt – Bilder von myheimat nutzen kann?

Diese Mail haben wohl heute viele - wenn nicht gar alle vom myheimat-Team bekommen.
Da ich bisher noch nicht wusste wie Dritte, vor allem urheberrechtlich korrekt, Bilder von myheimat - also unsere eingestellten Fotos nutzen können, schaute ich mir die Problematik etwas genauer an.

Wenn jemand ein (z.B. mein) Bild nutzen wollte, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
1. Er setzt einen Link auf mein Foto und schreibt: 'hier gibt es Fotos von Außerirdischen'

2. Er benutzt das IMG-Tag und bindet das Foto direkt ein:
Dabei ist es unerheblich, ob das Bild mit einem 'HTML-Code' oder einem 'Widget-Code' eingebunden wird. Dieses Verfahren - 'Bild einbetten' wird durch den Button neben meinem Foto vom myheimat-Team zum Einbinden in eigene Seiten Dritter angeboten.

und als 3. Möglichkeit kann das Foto heruntergeladen werden und auf dem eigenen Internetauftritt gespeichert werden.

Betrachten wir mal die rechtlichen Konsequenzen dieser drei Möglichkeiten:
zu 1. Links zu irgenwas auf irgendwo zu setzen ist urheberrechtlich gesehen völlig unproblematisch. Hier wird weder veröffentlicht noch vervielfältigt. Das Internet lebt von Links!
zu 2. Ein fremdes Bild auf seine eigene Seite einzubetten ist nach aktueller Rechtsprechung eine Urheberrechtsverletzung ( § 12 UrhG )
zu 3. Dieser Bilderklau ist ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung und kann recht teuer werden.
Auch hier auf e-recht24.de nachzulesen.

Und merke: Eine Nennung des Urhebers/ Fotografen unter dem urheberrechtsverletzendem Bild ändert nichts am Tatbestand der Urheberrechtsverletzung! In Deutschland entsteht automatisch das Urheberrecht an einem Foto, ein 'Copyright'-Zeichen dazu ist nicht notwendig!

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Auch wenn es die Redaktion von myHeimat nicht wahrhaben will: durch diesen Button 'Bild einbetten' (auf anderen Webseiten) wird dem aktiven Bilderklau Vorschub geleistet, ja, man könnte fast sagen: Straftaten werden hierdurch angekurbelt.

Schreibt doch die Redaktion in Ihrem Impressum/ Diskleimer selbst:
". . . . Alle Inhalte dieser Website einschließlich der Gestaltung und Programmierung unterliegen dem Urheberrecht (Copyright). Alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten. Die Verwendung von Text- und Bildmaterial ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der gogol medien GmbH & Co.KG zulässig. . . ."
. . . . aber unsere Fotos werden zum Bilderklau angeboten!

Dieser Button und der Button 'Beitrag einbetten' sollte deswegen SOFORT entfernt werden!
Ich möchte als Bildautor selbst bestimmen können wie eine weitere Verwendung meiner Fotos aussieht und das ist mein urheberrechtliches Recht!

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18 Kommentare

  • Gelöschter Nutzer am 17.03.2013 um 11:53
Gelöschter Kommentar

Hallo Uwe,

vielen Dank für deinen Kommentar. Das Einbinden von Bildwidgets stellt laut unserer AGB, wie oben bereits erwähnt, keinen Verstoß gegen das Urheberrecht dar - insbesondere vor dem Hintergrund, da es dabei das Ziel ist, die Reichweite auf die Beiträge unserer Leserreporter zu vergrößern.

Viele Grüße
Alexander Steichele
myheimat-Team

LG Nürnberg: Vorsicht vor von Amazon zur Verfügung gestellten Produktfotos - Unwirksame Klausel in Amazon-AGB.
Die Pressemitteilung 29/11 vom 14. Juli 2011 des LG Nürnberg-Fürth finden Sie dort ebenfalls.
Das Landgericht Nürnberg sieht es genauso! wenn ich jetzt im Text (Link) "Amazon" mit "myheimat" ersetze, ist DAS HIER genau der fall: die AGB sind unwirksam!
"Vorliegend habe der Kläger nicht damit rechnen müssen, dass sein Bild mit seinem Firmennamen für Konkurrenzangebote von beliebigen anderen Personen verwendet wird, ohne dass ihm die Entscheidung hierüber verbleibt. Dies sei ihm auch nicht zumutbar."

Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf stellt in seinem Urteil vom 08.11.2011 fest, dass
'Die Einbindung von Fotos im Rahmen einer Webseite durch einen Link in Form eines "Embedded Content", eine Urheberrechtsverletzung durch den Linksetzenden darstellt. '

Nicht alles was technisch möglich ist, muss auch rechtlich möglich sein!
. . . und die Urteile sind sozusagen noch warm.
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