Auch Verse und Gedichte unterliegen dem Urheberrecht!

Oh, für meinen Beitrag würden sich ein paar Zeilen aus dem Gedicht oder einem Liedtext gut machen, die passen da richtig dazu. Also gesagt, getan. Abgeschrieben (oder Strg+C und Strg+V) in meinen Artikel eingebaut, Anführungszeichen verwendet - man will das ja als Zitat verwenden, und noch den Dichter bzw. den Verfasser daruntergeschrieben - damit ist allen Recht getan.

o d e r ?

Im Prinzip JA - aber nur dann, wenn der Urheber schon mindestens 70 Jahre tot ist!
Kaum zu glauben - aber es ist wirklich so. Nicht nur für Fotos gilt das Urheberrecht (in Bezug auf eine Veröffentlichung) sondern es gilt auch für das geschriebene Wort!
Wer kennt nicht den Roman "Emil und die Detektive" (1929) von Erich Kästner († 29. Juli 1974), wer daraus was 'abschreiben' wollte, muss bis 2044 warten erst dann wird das Werk gemeinfrei und es ist nicht mehr die Genehmigung der Erben erforderlich. Das gleiche gilt auch für seine Verse. Ich möchte da besonders auf den 'Streitfall des Tages' Wenn ein Kästner-Zitat Hunderte Euro kostet hinweisen.
Auch die Erben Karl Valentins († 9. Februar 1948), der nicht nur durch seinen Wortwitz berühmt wurde, haben schon manche Abmahnung verschickt. Allerdings, wie auch bei Erich Kästner, nur schon ein paar Jahre früher, nämlich ab 2019 werden seine Werke gemeinfrei. Urheberrechtliche Hinweise zu seinen Werken finden Sie z.B. auf dem Internetauftritt seiner Erben.
Fraglich ist, sicher nicht nur für mich, ob ein paar aneinandergereihte Wörter, ein Spruch oder ähnliches gleich ein urheberrechtliches Problem darstellen. Wer sagt denn nicht, dass Herr Valentin nicht auch schon Sprüche von anderen Autoren verwendet hat (damals hat bloß keiner darauf geachtet)? Mein Opa hat auch schon Sprüche draufgehabt, und der hatte ein paar Jahre früher gelebt. Sicher kann man alles und immer ÜBERTREIBEN.

Liebe Leser, achten Sie also bitte darauf, dass Ihre Kinder dem Weihn8smann nur gemeinfreie Verse aufsagen, vielleicht hat ja der rote Gesell schon ein paar Blankoabmahnungen im Sack stecken.

Übrigens, Herr von Goethe ist schon 180 Jahre tot, deswegen mußte ich auch niemanden fragen ob ich den Vers aus "Prolog im Himmel" verwenden darf.

Und hier noch ein interessanter Beitrag von ARD Plusminus - "Warnung vor Marions Kochbuch". Sehr empfehlenswert anzuschauen.

Bürgerreporter:in:

  e:Due aus Weimar (TH)

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