Mit Problemen über die Autobahn . . .
Vorige Woche stand ein Beitrag mit dem obigen Titel in unserer Tageszeitung.
. . . Wenn ausländische Fahrer in Deutschland fahren, gilt für sie eigentlich der deutsche Mindestlohn. Das sind fast zehn Euro die Stunde. Aber: Viele Fahrerinnen und Fahrer wissen das nicht. Das nutzen einige Arbeitgeber aus und zahlen ihnen weniger . . .
heißt es in dem Text.
Daraus konstruiere ich mal im Umkehrschluss folgende Aussage: Wenn ich als Rentner die Sommermonate im Ausland verbringe, müsste ich für diese Zeit auch eine Rente, die einem dortigen, höheren Rentenniveau angepasst ist, bekommen.
Das wissen aber viele Rentner nicht, und so zahlen ihnen die Rentenkassen nicht den Rentenbetrag aus, der ihnen aus einem höheren Rentenindex heraus zustehen würde.
Ein solcher Fahrer fährt über die Autobahn, weil es seine Arbeitsaufgabe ist.
Ein in Lohn und Brot stehender Urlauber bekommt auch nicht mehr oder weniger Geld in Abhängigkeit seines Urlaubsorts zwischen seinen Arbeitstagen.
Eine Ost-Oma, die im Westen wohnt, bekommt auch keine West-Rente.