Dashcam und Datenschutz

Deutschland | Thüringen

"Dashcam, or not dashcam, that is the question"

Ein Problem, dass im Moment Deutschlands Gemüter erregt.

Deutschlands Datenschützer sind der Ansicht, dass eine Dashcam im Auto (ja warum nur im Auto?1)) verboten werden sollte. Vielleicht gibt es auch noch einen Unterschied zwischen einer Dashcam und einer Actioncam, wobei die letztere offensichtlich kein Stein des Anstoßes darstellt.

Hat sich denn überhaupt schon mal jemand den '§ 1 (1 -3) Zweck und Anwendungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes' angeschaut?
Ich glaube nicht. Warum?
Weil dort ganz klar geregelt ist, für welche Fälle das Gesetz greift: . . . nämlich die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen des Bundes bzw. der Länder sowie nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten . . .

Damit ist ganz klar gesagt, dass das Bundesdatenschutzgesetz für Max Mustermann oder Lieschen Müller, die eine "Dashcam" im Auto mitlaufen lassen, überhaupt nicht anwendbar ist!

Da ich jeden Tag etliche km zur Arbeit unterwegs bin, hatte ich mir vor einiger Zeit (noch vor dem umstrittenen Fall) eine Dashcam gekauft. Selbst wenn man sich die Bilder (Film) vergrößert anschaut ist es unmöglich den oder die Insassen des gefilmten vorbeifahrenden Fahrzeugs, geschweige denn das KFZ-Kennzeichen, überhaupt zu erkennen. Zur Erkennung einer eventuellen 'Schuldfrage' eines Unfallherganges aber hinreichend genau.
Außerdem ist ein KFZ-Kennzeichen für den normalen Betrachter kein
personenbezogenes Datum, sondern ein Pseudonym, da er regelmäßig keine
Möglichkeit hat, das Kennzeichen einer Person zuzuordnen. [fotorecht.de]
Ein KFZ-Kennzeichen ist eine Anonymisierung. Ein KFZ ist eine Sache und unterliegt nicht dem Persönlichkeitsrecht.

PRO oder CONTRA
Also, meine Ansage geht natürlich zum PRO - denn ich bin für den Opferschutz und NICHT für den Täterschutz!

1) Was ist z.B. mit den Dash-/Actioncams, die von Sportlern, Motoradfahrern, Joggern, Fahrradfahrern, Freizeitsportlern, Ärzten im OP, als Helmkamera (z.B. bei Fallschirmspringern - ich erinnere da bloß um das Datenschutztheater des obersten Thüringer Datenschützers wegen ein paar Landschafts-Dronenaufnahmen für einen Imagefilm einer Thüringer Region), Polizisten und anderen Zeitgenossen verwendet werden (auch M. Schumacher hatte bei seinem Unfall eine). Ebenso wie das heimliche Filmen von Autos von Autobahnbrücken und die laufende Tunnelüberwachung (die dann nicht einmal brauchbare Ergebnisse zur Ergreifung von Geisterfahrern [Täterschutz] liefert). Hier wird wohl der Datenschutz nicht verletzt?

Bürgerreporter:in:

  e:Due aus Weimar (TH)

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