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Weitere Informationen

Das Impressum - Die Umsatzsteuer-ID

Telemediengesetz (TMG)

§ 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
. . .
in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
. . .
(Wer keine hat, braucht auch keine anzugeben! - Hinweis: "Von der Umsatzsteuer befreit".)

Fehlen diese Informationen verstößt der Anbieter gegen § 5 TMG, da die Anbieterkennzeichnung unvollständig ist. Verstöße gegen die Verpflichtung einer ordnungsgemäßen Anbieterkennzeichnung aus dem Telemediengesetz sind in der Regel wettbewerbswidrig gemäß § 4 Nr. 9 UWG und somit Abmahnfähig.

Jedoch was bringt dem Internetnutzer die Angabe der Umsatzsteuer-ID?

Wer jetzt glaubt, dass man über die Umsatzsteuer-ID Auskunft beim Finanzamt erhält, ob der Anbieter einer Ware oder sonst was, immer pünktlich seine Steuern bezahlt, keine Rückstände hat und kein Verfahren wegen Steuerhinterziehung anhängig ist, täuscht sich ganz gewaltig.
Ich habe die Probe aufs Exempel gestellt und beim Finanzamt angerufen. Ich wolle bei einer Firma etwas Wertintensives kaufen und nun gerne wissen ob ich eventuell mein Geld nicht in den Sand setze.
Das einzige, was ich zu hören bekam war:
"Alle Finanzamtsvorgänge fallen unter das Steuergeheimnis".

Nun frag ich mich wirklich, was sich der Gesetzgeber dabei gedacht hat. Er fordert eine Angabe, die völlig ins Leere läuft. Hatte er nicht bedacht, dass eventuelle Auskünfte zu dieser Umsatzsteuer-ID unter das Steuergeheimnis fallen? (Wenn nicht gar schon die Preisgabe der Umsatzsteuer-ID selbst unter das Steuergeheimnis fällt?)
Es gäbe ja noch eine Variante, an die ich aber gar nicht zu denken wage: Vielleicht hat jemand an der Ausarbeitung des Gesetzes mitgearbeitet, der hinterher durch Abmahnungen sein Geld verdient?

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3 Kommentare

Mir scheint, Eberhard, die Frage ist leicht zu beantworten. Der Kunde ist weder Kontrolleur noch Aufsichtsbehörde, dem die genaue Kenntnis von Steuervorgängen bei anderen Leuten oder bei Firmen zusteht. Die Angabe der Steueridentifikationsnummer gibt dem Kunden nur die Sicherheit, dass er es nicht mit jemandem oder einer Firma zu tun hat, der/die gewerbsmäßig die Umsatzsteuer umgehen will. Dem Kunden wird diese Umsatzsteuer vom Verkäufer schließlich in Rechnung gestellt, er muss sie automatisch bezahlen, es sei denn, er trifft nicht gesetzeskonforme private Absprachen (Schwarzarbeit - Leistung ohne Zahlung der MwSt).

Die Angabe der Steueridentifikationsnummer gibt dem Kunden nur die Sicherheit, dass er es nicht mit jemandem oder einer Firma zu tun hat, der/die gewerbsmäßig die Umsatzsteuer umgehen will.

genau so gut könnte man "irgendeine" hinschreiben da man ja keine möglichkeit hat die nummer zu verifizieren. das finanzamt sucht nicht auf millionen internetseiten die UStID und konntrolliert diese.

Theoretisch zwar möglich, aber das wäre höchst leichtsinnig, denn es käme über kurz oder lang doch raus. Es gibt immer Leute, die irgendetwas von der Steuer absetzen können, beispielsweise sogenannte häusliche Dienstleistungen. Dazu müssen sie die Rechnung des Dienstleisters mit der St.-Ident.-Nr. sowie den Überweisungsbeleg beim Finanzamt einreichen. Spätestens dann käme es also ans Licht. Und die Steuerfahndung ist auch generell nicht untätig. Wer irgendeinen Verdacht auf Unregelmäßigkeiten hat, kann die ihm ausgestellte Rechnung in jedem Fall in Kopie dem Finanzamt zuschicken. Das kümmert sich dann um den Fall. Eine Rückmeldung gibt es allerdings nicht.

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