Private Geschwindigkeitsüberwachung ist rechtswidrig
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einer Grundsatzentscheidung bestätigt, dass die Verkehrsüberwachungen durch private Dienstleister gesetzeswidrig ist. Die auf Grundlage der von Mitarbeitern einer privaten Firma erhobenen Daten erlassene Bußgeldbescheide sind rechtswidrig.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Auch der Abstand des Blitzers von einem Verkehrs- bzw. Ortseingangsschildes ist maßgeblich für eine rechtswirksamkeit. Meistens bewegt sich der Abstand zwischen 75 und 200 m (Bundeslandabhängig).
Lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen!
Ein Beispielfall aus der Region Hannover: Ein Richter am Amtsgericht Neustadt a. Rbge. wurde morgens auf dem Weg zum Dienst in einer Radarfalle der Polizei geblitzt und bekam einen Bußgeldbescheid. Allerdings wusste der Mann als Jurist, der Messpunkt lag zu nah am Ortsausgangsschild, an einer Stelle, wo er schon hatte beschleunigen dürfen. Er erhob Einspruch, doch die Polizei ging mit dem Fall vor Gericht. Das Gericht erteilte der Polizei eine Abfuhr. Seitdem ist mir bekannt, dass es da genaue Regeln gibt, über die man in der Fahrschule nicht aufgeklärt wird.