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Jahreswechsel Silvester 2020/2021 Artikel der Kategorie 1 weiterhin erlaubt und dürfen gekauft werden!

  • Kleinsfeuerwerk darf weiterhin verkauft werden !
  • hochgeladen von Norbert Höfs

Nicht betroffen vom Verbot sind Artikel der Kategorie F1 - Kleinstfeuerwerk

Ganzjahresfeuerwerk und Partyartikel dürfen weiter verkauft werden 
 

Feuerwerksartikel der Kategorie 1 stellen eine sehr geringer Gefahr dar und besitzen einen Schallpegel der vernachlässigbar ist. Auch gibt es in diese Kategorie keine reinen Knallkörper, abgesehen von Knallerbsen. Als maximalen Schallpegel dürfen diese Artikel maximal 120 dB, in einem Abstand von einem Meter erreichen.

Kat1 Artikel dürfen ab dem 12 Lebensjahr frei erworben und das ganze Jahr über verwendet werden. Hierzu zählen unter anderen Knallererbsen, Partyknaller, Bodenwirbel, Tischfeuerwerk, Eisfontänen, Wunderkerze, u.v.m
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Bundesinnenminister Horst Seehofer hat mit Zustimmung des Bundesrates den Verkauf von Silvesterfeuerwerk deutschlandweit untersagt.

Die Regelung untersagt es zum Jahreswechsel 2020/2021, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 an Privatpersonen zu überlassen.

Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer: "Wegen der Corona-Pandemie ist in diesem Jahr vieles anders. Wir müssen darauf achten, dass wir nicht Böller anzünden und die Infektionszahlen explodieren. Das Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk schützt unsere Krankenhäuser vor Überlastung."

Betroffen vom Verbot sind die typischen, in anderen Jahren vom 29. bis 31. Dezember erhältlichen Gegenstände wie z.B. Silvesterknaller und Raketen. Mit der neuen Verordnung bleibt die Abgabe im Jahr 2020 auch an diesen Tagen verboten. Untersagt ist das "Überlassen" dieser Gegenstände, d.h. die tatsächliche Abgabe an Privatpersonen unabhängig vom Vertriebsweg oder Datum des Kaufvertrags. Damit dürfen auch bereits zuvor z.B. über den Online-Handel getätigte Bestellungen nicht mehr an den Endkunden ausgeliefert werden.

Mit der Verordnung wird ein Beschluss der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 13. Dezember 2020 umgesetzt. Ziel der Regelung ist es, Verletzungen beim Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht zu verhindern, um die aufgrund der Corona-Pandemie ohnehin stark beanspruchten Krankenhäuser und Notfallambulanzen zu entlasten.

Die Verordnung tritt am 22.12.2020 in Kraft.

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