Die Maskenfrage in Mecklenburg Vorpommern
Ab Montag den 25.1.2021 sind aller Voraussicht nur noch medizinische Masken zugelassen.
In der Bevölkerung gibt es eine große Verwirrung was denn noch erlaubt ist.
Grundsätzlich wird ab Montag in Mecklenburg-Vorpommern wohl nur noch die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckungen erlaubt sein , die als medizinischen Gesichtsmaske oder als partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP-Masken) eingestuft würde.
Tücher oder andere bisher geeignete Mund und Nasenabdeckungen sind dann nicht mehr erlaubt.
Völlig offen ist aber, wie die Bürger die zusätzlichen finanziellen Mittel für diese Masken aufbringen sollen. Zumal eine der vorgeschriebenen Masken als Einweg Produkt eingestuft ist.
Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP-Masken) sollten man allerdings nicht mehrfach verwenden!
Grundsätzlich sind FFP-Masken vom Hersteller als Einmalprodukte und nicht zur Wiederverwendung vorgesehen.
Die Masken sind vom Hersteller als Einwegprodukte vorgesehen.
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Medizinischen Gesichtsmasken kennt man aus dem Krankenhaus oder der Arztpraxis. Sie bestehen aus speziellen Kunststoffen, sind rechteckig mit Faltenwurf und auf der Vorderseite (Außenseite) meist grün oder blau. Die Rückseite (Innenseite) ist weiß. Sie haben Ohrschlaufen und Nasenbügel aus Draht oder Metallstreifen.
Diese können Sie mehrmals am Tag verwenden, am Ende einen Tages sollten Sie auch diese Maske fachgerecht entsorgen.
Wer Geld sparen will sollte also auf die preiswerten Medizinischen Masken zurückgreifen, diese können auch am Tag mehrfach verwendet werden.
Und noch ein Hinweis kaufen Sie noch vor Montag die erforderlichen Masken, denn wer keine vorgeschriebene Maske hat , kommt ja ab Montag nicht mehr in den Laden um die vorgeschriebene Maske zu kaufen, ohne ein Bußgeld zu riskieren.