Reform der Prozesskostenhilfe ist ein hinterhältiger Angriff auf den Sozialstaat

Derzeit wurden im Deutschen Bundestag zwei Gesetzentwürfe zur Reform der Prozesskostenhilfe in erster Lesung debattiert. Während im Gesetzentwurf der Bundesregierung verschämt von einer „Änderung des Prozesskostenhilferechts“ die Rede ist, macht der Entwurf des Bundesrates bereits im Titel klar, worum es bei der Reform tatsächlich geht: „Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe.“ Es soll gespart werden.
Die Prozesskostenhilfe ist eine Sozialleistung, die es ermöglichen soll, dass auch einkommensschwache Personen die Möglichkeit haben, ihr Recht vor Gericht durchzusetzen. Nach Beantragung prüft das zuständige Gericht die Bedürftigkeit des Antragsstellers und die Erfolgsaussichten seines Verfahrens. Besteht die Aussicht auf ein erfolgreiches Verfahren und konnte der Antragssteller durch eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse seine Bedürftigkeit nachweisen, übernimmt der Staat seine Anwalts- und Gerichtskosten. Die Prozesskostenhilfe für Bedürftige dient somit der Vermeidung von Klassenjustiz. Sie soll sicherstellen, dass derjenige, der recht hat, recht bekommt, auch wenn er arm ist.
Zukünftig soll der Zugang zur Prozesskostenhilfe drastisch erschwert werden. Die Hürden für die Beantragung von Prozesskostenhilfe werden gezielt so hoch gesetzt, dass eine erhebliche Abschreckungswirkung entsteht. So sollen zukünftig in einem aufwändigen und zeitraubenden Verfahren die Vermögensverhältnisse durchleuchtet und bis auf den letzten Cent ermittelt werden. Hierzu werden den Rechtspflegern Staatsanwaltschaftlich ähnliche Ermittlungsbefugnisse eingeräumt. Auch sollen die Empfänger von Prozesskostenhilfe durch die Absenkung von Freibeträgen, die Verlängerung der Ratenzahlungshöchstdauer um zwei Jahre und die Neuberechnung der PKH-Raten in stärkerem Maße als bisher an der Finanzierung der Prozesskosten beteiligt werden.
In Anspruch nehmen Prozesskostenhilfe Menschen, die mit ihrem kärglichen Einkommen kaum über die Runden kommen und sich die Kosten eines Gerichtsverfahrens selbst nicht leisten können. Insbesondere sind dies Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II. Vermehrt beantragt wurde Prozesskostenhilfe in den letzten Jahren für Verfahren, die im Zusammenhang mit Hartz-IV-Bescheiden stehen. Auch durch die unsägliche Hartz-IV-Gesetzgebung ist der von den Ländern beklagte Anstieg bei der Prozesskostenhilfe zu verstehen. Durch diese Gesetzgebung und die mangelhafte personelle Ausstattung der Jobcenter werden rechtswidrige Bescheide am laufenden Band produziert, gegen die sich die Menschen gerichtlich zur Wehr setzen müssen. Wenn das verfassungsmäßige Existenzminimum gekürzt wird, bleibt den Betroffenen nur der Weg zum Gericht. Ihnen diesen Weg durch die Einführung neuer Hürden nicht nur zu erschweren, sondern geradezu verleiden zu wollen, ist eine besonders zynische Form sozialpolitischer Sparpolitik.
Dabei ist es fraglich, ob die Zugangsbeschränkungen zur Prozesskostenhilfe auf staatlicher Seite tatsächlich zu Einsparungen führen würden. Die Bundesregierung schätzt das mögliche Einsparpotenzial auf maximal 70 Mio. Euro für alle Bundesländer, d.h. auf jedes Bundesland entfällt durchschnittlich ein Einsparbetrag von lediglich 4,4, Mio. Euro pro Jahr. Hiervon abgezogen werden müssen noch die erheblichen Mehrkosten für Personal, um den erhöhten Kontrollaufwand zu bewältigen. Ob nach Verrechnung der dadurch entstehenden Kosten überhaupt noch ein Euro durch die Reform eingespart werden wird, ist selbst zwischen Bundesrat und Bundesregierung umstritten.
Die Politik der Bundesregierung folgt einer zynischen Logik: je weniger Prozesskostenhilfe – umso weniger Klagen und Verfahren vor den Sozialgerichten – umso weniger Personalbedarf bei den überlasteten Gerichten. Die aus Sicht der Regierung zu hohen Kosten der Gerichtsverfahren werden so nicht durch eine Korrektur der Hartz-IV-Gesetzgebung bekämpft, sondern lieber zulasten der Ärmsten neu verteilt.
Die Ursache für die Prozessflut im Bereich der Hartz-Gesetzgebung und die damit verbundenen Anträge auf Prozesskostenhilfe sind jedoch nicht den Antragsstellern anzulasten, sondern sind die natürliche Folge von schlechten Gesetzen und einer fachlich miserablen Umsetzung. Zur Lösung dieses strukturellen Problems brauchen wir nicht weniger Prozesskostenhilfe, sondern andere Gesetze und ein besser ausgebildetes Personal in den Jobcentern.
Bei der Prozesskostenhilfe handelt es sich um ein zentrales Gerechtigkeitsprinzip unserer Verfassung: Der Zugang zu den Gerichten darf nicht vom Geldbeutel abhängig sein. Durch die geplanten Verschärfungen bei der Prozesskostenhilfe wird dieses Prinzip untergraben. Statt einer Aushöhlung des Rechtsstaates durch die Hintertür wären ein grundsätzliches Umdenken und eine Abkehr vom Sparkurs in der Justiz dringend geboten. Unabhängig von einer Kosten-Nutzen-Rechnung muss eine personell und materiell gut ausgestattete Justiz im Rechtsstaat für jeden - ob reich oder arm - selbstverständlich sein. Nicht kostendeckend muss die Justiz im Rechtsstaat arbeiten, sondern gerecht.

Derzeit läuft eine Petition im Bundestag zur Verhinderung dieses Gesetzentwurfs.Helfen Sie durch Ihre Unterschrift zu verhindern, das dieses Gesetz den Bundentag passiert und die Rechte der Bürger immer weiter einschränkt.

Hier geht es zur Petition 38829

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Die Beratungs- und Prozesskostenhilfe für HARTZ IV-Betroffene soll NICHT eingeschränkt werden. Ein Gesetzentwurf des Justizministeriums will den Zugang zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe für Menschen, die von Hartz IV abhängig oder generell über ein geringes Einkommen verfügen, deutlich einschränken. Der Entwurf, der mittlerweile von der schwarz-gelben Bundesregierung überarbeitet wurde, liegt bereits dem Bundesrat und dem Bundestag vor

Es wird künftig so sein, dass der, der kein Geld hat, auch nicht die Möglichkeit haben wird zu seinem Recht zu kommen. Das ist ungeheuerlich.Ich kann kaum glauben, dass so ein Gesetzentwurf tatsächlich im Bunderstag diskutiert werden wird. Das wird das Ende des Rechtsstaates sein.

Bürgerreporter:in:

Norbert Höfs aus Schwerin (MV)

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