Hartz4 Sanktionen einstellen !
Asylbewerber bekommen mehr Geld!
Sanktionen im SGB II führen zu Hunger und Not, Wohnungslosigkeit und letztendlich zur Obdachlosigkeit oder zum Tod!
Ohne Frage, sollten berechtigte Asylanten auch über finanzielle Mittel verfügen, ob diese auf dem Hartz Niveau liegen müssen oder sollten drüber kann man sich sicher streiten. Mir stellt sich aber jetzt die Frage, wie die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen bei den unter 25jährigen passt, die im schlimmsten Fall auf null sanktioniert werden können. Null Sanktionen bedeuten, dass nicht nur die Hilfe zum Lebensunterhalt gestrichen worden ist, sondern auch die Mietzahlungen eingestellt wurden. Im schlimmsten Fall führt das zur Kündigung der Wohnung, was durchaus billigend von den Jobcentern in Kauf genommen wird. Haben die Bürger des Landes nun keinen Anspruch auf ein Existenzminimum, sondern nur Asylanten? Ein Existenzminimum muss daher und nach diesem Urteil, auch Hartz4ern zugesichert werden und zwar ohne eine Art Gegenleistung verlangen zu können. Die Problematik der Meldeversäumnisse und der Bewerbungsnachweise berechtigen keinesfalls den Staat, gegen das Grundgesetz zu verstoßen. Hier gilt der Gleichheitsgrundsatz für alle Bürger, was für Asylbewerber gilt, muss auch und erst recht für die Bürger unseres Staates gelten. Somit sind diese Sanktionen sofort auszusetzen!
Partei der Bedrängten http://www.P-d-B.org
Als Auswirkungen von Totalsanktionen konnten bei den befragten Personen folgende
Problematiken festgestellt werden:
Eingeschränkter Zugang zu gesundheitlicher Versorgung – Probleme bei der medizinischen Versorgung.
Verschlechterung des psychischen Wohlbefindens - 5 von 8 Personen litten
nach Selbsteinschätzung als Folge mindestens unter Schlafstörungen oder
Depressionen.
Gefahr des Verlustes der Wohnung – bei 2 von 8 Personen wurde in Folge mit
einer Zwangsräumung gedroht.
Verschärfung der sozialen Lage durch neue Schulden – 8 von 8 Personen.
Die Totalsanktion führte nach Selbsteinschätzung in 7 von 8 Fällen weder zu
einer Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Jobcentern noch zu einer
Annäherung an den Arbeitsmarkt.
Sanktionsgründe sowie Möglichkeiten die Minderung der Auswirkungen durch
die Beantragung von Wertgutscheinen und dem damit verbundenen
Wiederaufleben der Krankenversicherung war in der Hälfte der Fälle für die
Betroffenen nicht transparent.
Wenn man es nun ganz genau nehmen würde, sind Asylanten durch das Urteil des BverfG besser gestellt worden, wie die Masse der Sozialhilfeempfänger.Die Asylanten brauchen zum Beispiel von Ihrem anerkannten Existenzminimum keinen Strom bezahlen. Zudem ist der Stromanteil im Hartz-IV-Satz angesichts stark gestiegenen Energiekosten als viel zu niedrig bemessen,bisher gab es bei den Energiesätzen eine Nachbesserung von drei bis vier Prozent. Tatsächlich sind die Kosten aber um 20-30 Prozent gestiegen. Das heißt, die Nachbesserungen, mit denen sich hier die Bundesregierung herausredet, decken den Bedarf in keinster Weise. Die Menschen werden in die Armut, in die Energiearmut getrieben."