Ausgangssperre bald auch am Tage?
Gestern hat die Stadt Schwerin eine Allgemeinverfügung erlassen.
Nach dieser Verfügung, die der Verhütung und Begrenzung von Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2 dienen soll, ist das Verlassen seines Grundstückes, auf dem sich seine Unterkunft befindet in der Zeit von 21.00 Uhr - 6:00 Uhr untersagt.
Diese Allgemeinverfügung ist aber so formuliert, dass einige Auflagen gar nicht zu der zeitlich begrenzten Ausgangssperre von 21 - 6 Uhr passen. Zum Beispiel Gerichtsverhandlungen oder Fortbildungsmaßnahmen...usw.
Man hat hier scheinbar schon einmal rein vorsorglich, diese Verfügung so geschrieben, das diese ohne große Probleme auf für jede Uhrzeit angepasst bzw. Anwendung finden kann. Das ist sicher kein Zufall!
Man bekommt eher den Eindruck das es in Kürze auch eine totale Ausgangssperre am Tage für die Bevölkerung geben könnte. Man braucht nur noch die zeitliche Einschränkung anpassen.
Bürgerreporter:in:Norbert Höfs aus Schwerin (MV) |
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