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Opferfest in Schwerin in der Sporthalle

Der islamische Bund Schwerin ruft zur Teilnahme am Opferfest am 21.8.2018 ab 8:00 Uhr in die Erich Kästner Halle auf. Das Opferfest ist das höchste islamische Fest! Wer kann sollte einen Gebetsteppich mitbringen! Ob die Stadt Schwerin, wie zum islamischen Zuckerfest Geld für die Feierlichkeiten des Opferfestes bereitgestellt hat, ist bisher nicht bekannt geworden. Zum Zuckerfest wurden jedenfalls 4300.-€ als Fördermittel von der Stadt bereitgestellt.(Siehe Bilder) 

Eine kurze Zusammenfassung: Wer Tiere opfern will kann diese mit behördlicher Genehmigung auch schächten, was eigentlich verboten ist. Schächten bedeutet, den Tieren wird ohne Betäubung die Luftröhre durchtrennt und das Tier verblutet bei lebendigem Leib.

Wer will kann oder brauch auch seine Kinder nicht zur Schule schicken. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Kontrollen der Polizei in München, wo Eltern die ihre Kinder zum Ferienbeginn aus der Schule genommen hatten, zur Verantwortung gezogen wurden.

Siehe Link: Polizei gegen Schulschwänzer

Sie können nichts mit dem Begriff Opferfest anfangen?

Hier gehts zur Seite moschee.schwerin bei Facebook:
Moschee in Schwerin

Hier ein Auszug aus Wiki:

Beim Opferfest wird des Propheten Ibrahim (Abraham) gedacht, der nach muslimischer Überlieferung die göttliche Probe bestanden hatte und bereit war, seinen Sohn Ismael (vgl. Isaak) Allah zu opfern. Als Allah seine Bereitschaft und sein Gottvertrauen sah, gebot er ihm Einhalt. Ibrahim und Ismail opferten daraufhin voller Dankbarkeit im Kreis von Freunden und Bedürftigen einen Widder. Die Geschichte wird im Koran in Sure 37,99–113 erzählt. In der Bibel ist es die Erzählung von der Opferung Isaaks

Tieropfer

Es ist bei gläubigen Muslimen üblich, zur Feier des Festes ein Tier zu opfern, wenn sie es sich finanziell leisten können. Das Fleisch des Tieres wird im Familienkreis, zu dem meist auch Verwandte und enge Bekannte (Nachbarn) gehören, verspeist; ein Teil des Fleisches wird traditionell unter den Armen und Hungrigen verteilt. Über den Pflichtencharakter dieses Opfers (ḍaḥīya) besteht unter den muslimischen Gelehrten allerdings ein Dissens. Während einige Gelehrte wie zum Beispiel al-Kāsānī das Opfer als obligatorisch (wāǧib)einordneten, betrachten es andere nur als einen „etablierten Brauch“ (sunna muʾakkada). Es ist üblich, allen Freunden und Verwandten zum Opferfest die besten Wünsche zu versichern und auch ihnen etwas von dem Fleisch zu geben. Manchmal wird auch einfach geopfert, um Gott zu danken.

Nach regionaler Verfügbarkeit werden Schafe, aber auch andere domestizierte Tiere wie Ziegen, Rinder, Kamele in Trockengebieten oder Wasserbüffel wie in Indonesien geschlachtet. Allgemein werden nur Paarhufer – außer dem als unrein geltenden Schwein – rituell geschlachtet.

Rechtlicher Status in Deutschland

Weil das Opferfest und das Fastenbrechenfest unter allen Muslimen unumstritten und in allen islamischen Rechtsschulen verbindlich als die wichtigsten Feste des Islams gelten, können sich Schüler islamischen Glaubens an diesem Tag bundesweit vom Unterricht befreien lassen.

Dies geschieht durch schriftliche Meldung der Eltern bzw. im Fall der Volljährigkeit durch Eigenmeldung. Die Lehrer in Rheinland-Pfalz sind deshalb angewiesen, an beiden Festen keine Klassen- oder Kursarbeiten oder sonstige Leistungsnachweise zu terminieren. Eine Abweichung um einen Tag durch die jeweilige Gemeinde wird toleriert. Freigehalten von Leistungsnachweisen wird aber verbindlich nur der im Amtsblatt veröffentlichte Haupttag.

Ähnlich wie bei christlichen Feiertagen (z. B. dem Buß- und Bettag, der in den meisten Bundesländern kein gesetzlicher Feiertag mehr ist), können Arbeitnehmer am Tag des Opferfestes einen Tag Urlaub nehmen oder unbezahlten Urlaub beantragen.

Zu beachten ist auch, dass die beabsichtigte Schlachtung eines Opfertieres bei dem zuständigen Amtstierarzt zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung anzumelden ist.

Eine Schlachtung ohne Betäubung (Schächten) ist nach der deutschen Rechtslage grundsätzlich verboten, jedoch kann eine Sondergenehmigung aus religiösen Gründen erteilt werden.

Seit längerem wünschen sich muslimische bzw. türkische Verbände wie etwa die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) die Einführung eines gesetzlichen muslimischen Feiertags in Deutschland. Als Beispiel wird hier gerne das Opferfest genannt: „Das wäre ein wichtiges Signal an die muslimische Bevölkerung“

Anmerkung , ein "wichtiges Signal" für die muslimische Bevölkerung war sicher aus den -Tag der offenen Moscheen- auf den Nationalfeiertag der Deutschen zu legen.

Hier noch ein wichtiger Termin:

Zum Bürferforum lädt der Bürgermeister Dr. Badenschier alle Bürger am Donnerstag den 13.September um 17:00 Uhr in die Astrid-Lindgrin-Schule ein.

Siehe Bilder bzw. Text entnommen dem Turmblick (vom Turm kann man als Schweriner allerdings nicht mehr schauen.
Der Bürgermeister überzeugte sich im Vorfeld auf einer OBR Sitzung in Neu-Zippendorf im Beisein von sage und schreibe 6 Bürgern davon wie schön es bei uns ist. Er wandelte sogar auf dunklen Wegen!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !

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