Kunst offen 2025
Kunst offen im kommenden Jahr....
Die Kunst ist frei.....
Vor langer Zeit wurde auch in Mecklenburg-Vorpommer die Aktion Kunst offen ins Leben gerufen. Die Idee kam ursprünglich aus dem Wendland zu uns, wo Künstler oder solche die es werden wollen, auf sich Aufmerksam machen konnten. Jeder der Lust und Laune hatte konnte dort mitmachen und so auf seine Kunst hinweisen. Jedes Jahr zu Pfingsten öffneten so zahlreiche Kunstschaffende ihre "Malstuben" für die Besucher. Was sehr gut anfing ist leider wie auch diese Aktion, wieder einmal aus dem Ruder gelaufen. Anfangs sehr gut angenommen und kostenlos für jedermann, sollen nun die Künstler satte ca. 30.-€ aufbringen, dafür das diese in ihren vorwiegend privaten Räumlichkeiten zu Pfingsten ihre Kunst ausstellen und Besucher zu den Feiertagen Pfingstfest empfangen.
Also ich fasse dies einmal zusammen: Ich stelle als Künstler meine künstlerische Arbeit einer breiten Öffentlichkeit zu Schau und zur Verfügung, trage und unterstütze somit die Kultur in meinem Land und darf dafür noch 29,75 € bezahlen?
Aber damit noch nicht genug , ich darf dann auch noch, die im Folgenden aufgeführten Konditionen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (PDF) sowie die Datenschutzhinweise anerkennen!
Darin heißt unter anderem: Der Anzeigenpreis beinhaltet zwei Fehlerkorrekturen.
Darüber hinausgehende Fehlerkorrekturen werden mit 20,00 EUR zzgl. ges. MwSt. berechnet.
Haftung
9. Ansprüche des Inserenten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld sind ausgeschlossen. Dieser
Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf
einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Tourismusverbände oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Tourismusverbände beruhen. Der
Haftungsausschluss gemäß Satz 1 gilt ebenso nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung der Tourismusverbände oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Tourismusverbände beruhen.
10. Der Inserent übernimmt die Gewähr dafür, dass Inhalt und Gestaltung seiner Werbung den gesetzlichen
Bestimmungen entsprechen (rechtliche Anforderungen an den Inhalt einer Anzeige, Vgl. u.a. §5a Abs. 3 des
Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)). Der Abdruck und die Veröffentlichung der Anzeige des
Auftragsgebers gilt mit der Freigabe der Anzeige als bestätigt – insbesondere unter Maßgabe der in 10 genannten
Bestimmungen. Die erteilte Freigabe stellt die Tourismusverbände insbesondere von Schadensersatzansprüchen in diesem Punkt frei.
Ich soll also einen Vertragsabschluss zustimmen?
Kunst offen ist zu einer lukrativen Einnahmequelle verkommen , mit der sich möglicherweise gut Geld verdienen lässt. Warum unterstützt eigentlich nicht das Land Mecklenburg-Vorpommern nicht die Aktion Kunst offen nicht?
Kosten werden auf die Kulturschaffenden abgewälzt, die ihre privaten Räumlichkeiten zu Verfügung stellen und teilweise die Interessierten mit Kaffee und Kuchen versorgen.
Fazit Kunst offen: NEIN DANKE !
Kunst und Kultur definiert sich leider in den Amtsstuben und bei den zahlreichen Mitläufern nur darüber wie viel Geld sich möglicherweise damit generieren lässt. Das war aber so nicht vorsehen, sondern einer breiten Öffentlichkeit möglichst ohne große Kosten eine Kunst für die Teilnehmenden zu präsentieren , die sonst nicht zugänglich ist.
Ich dachte die Kunst ist frei?
,
Bürgerreporter:in:Norbert Höfs aus Schwerin (MV) |
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