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31-Jähriger widersetzt sich polizeilichen Maßnahmen und behauptet ´Corona-Infektion´ - Festnahme

Der beschuldigte Tunesier steht im Verdacht am 25.03.2020 gegen 10:45 Uhr im Stadtteil Lankow in einem Supermarkt einen räuberischen Diebstahl begangen zu haben. Im Zuge der Nahbereichsfahndung konnte der Beschuldigte sowie ein weiterer Tatverdächtiger (32-jähriger Tunesier) von den Beamten des Polizeihauptreviers Schwerin festgestellt werden. Die beiden Beschuldigten wurden durch die Beamten in Gewahrsam genommen. Dabei leistete der 31-Jährige Widerstand gegenüber den Polizeivollzugsbeamten. Er hat sie augenscheinlich absichtlich angehustet und dabei geäußert, dass er die Infektionskrankheit Corona habe.

Nach ärztlicher Untersuchung und aufgrund fehlender Symptomatik wurden die beiden Tatverdächtigen aus dem Gewahrsam an ihre Meldeadresse, der Erstaufnahmeeinrichtung Stern Buchholz, entlassen.

Gegen die beiden Tatverdächtigen wurde Anzeige wegen räuberischen Diebstahls aufgenommen.

In der Einrichtung widersetzte sich der 31-Jährige im Laufe des Abends mehrfach den Anweisungen des dortigen Sicherheitspersonals sowie der eingesetzten Polizeibeamten. Abermals versuchte der Beschuldigte in Richtung der Beamten zu niesen und zu spucken und teilte wiederholt mit, dass er sich mit dem Coronavirus infiziert habe.

Es folgte eine Ingewahrsamnahme und weitere Anzeigen wegen Hausfriedensbruch und Körperverletzung.

Auf Grund der Aussage, dass er mit dem Coronavirus infiziert sei sowie seines renitenten Verhaltens erlies das Amtsgericht Schwerin einen Beschluss zur Freiheitsentziehung (polizeilicher Gewahrsam nach SOG M-V) bis zum 28.03.2020.

Dem Beschuldigten wurde ein Abstrich zur Überprüfung des Wahrheitsgehaltes seiner Aussage abgenommen. Nach Eingang des Ergebnisses der Untersuchung wird es weitere entsprechende Entscheidungen geben.

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11 Kommentare

Aber es ist in ordnung, wenn dieser beitragsschrreiber ausschließlich straftaten mit der beteiligung von ausländern propagiert ?
Das ist reine stimmungsmache !

@ Herr Blume :

Der Verfasser propagiert keine kriminellen Handlungen von nichtdeutschen Tatverdächtigen, sondern er dokumentiert sie.

Ich hoffe das sie den Unterschied kennen!

Wenn er einseitig tatverdächtige ausländischer herkunft auflistet, ist das nicht nur propaganga, sondern infame diffamierung.

Im übrigen: Drei rechtschreib- bzw. grammatikfehler in Ihrem letzten satz sind einfach nur peinlich für einen aufrechten deutschen.

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