MdL Marina Jakob
"Allen Landwirten das Walzen ihrer Wiesen ohne starre Fristen und Bürokratieaufwand ermöglichen!"

Foto: (c) Katrin Zagel

München. In der heutigen Sitzung des Umweltausschusses werden im Bayerischen Landtag drei Anträge der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion behandelt. In einem Antrag setzt sich die Fraktion für die Belange der Landwirte ein. Die umweltpolitische Sprecherin Marina Jakob erklärt: „Wir möchten allen Landwirten das Walzen ihrer Wiesen ohne starre Fristen und Bürokratieaufwand ermöglichen, sofern es keine Wiesenbrütergebiete sind.“ Seit dem Inkrafttreten des Volksbegehrens „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“ sei es für Landwirte nur mit Ausnahmeregelungen von Seiten der Bezirksregierungen möglich gewesen, nach dem 15. März ihre Wiesen zu walzen. „Ist das Walzen vor dem Termin wegen Wetter- oder Bodenverhältnissen nicht möglich, müssen aufwändig Ausnahmen eingeholt werden“, weiß Jakob, die selbst Landwirtin im Nebenerwerb ist. Außerhalb von Wiesenbrütergebieten sei das Erteilen der Ausnahme durch die Ämter die Regel, die Zerstörung von Gelegen sei ohnehin bereits durch das Bundesnaturschutzgesetz verboten.

Der ernährungspolitische Sprecher der FREIE WÄHLER-Fraktion Nikolaus Kraus ergänzt: „Damit entlasten wir unsere Landwirte von unnötiger Bürokratie und geben ihnen mehr Zeit und Kraft für ihre eigentliche Aufgabe: Die Sicherstellung der Ernährung für die Bevölkerung und die Produktion hochwertiger Lebensmittel.“ Die Fraktion möchte auch in Zukunft Naturschutz auf Flächen sicherstellen, wo dies sinnvoll und notwendig ist – rein präventive Verbote seien jedoch nicht zielführend.

Hinweis: Den erwähnten Antrag finden Sie HIER.

Doch nicht nur die Abschaffung unnötiger Mehrbelastung in der landwirtschaftlichen Arbeit steht für die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion an diesem Donnerstag im Fokus: In einem weiteren Antrag fordert sie die Evaluation der Auflagen durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen“. Die Fraktionssprecherin für Landwirtschaft Ulrike Müller betont: „Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes ist es unsere Aufgabe, die Wirksamkeit der Vorgaben zu bewerten und, wo nötig und auch möglich, überbordende Bürokratie für unsere Landwirte zu reduzieren.“ In dem Zuge sei neben dem Walzverbot auf Grünland auch das Verfüllen von Bodensenken im Außenbereich, das Verbot von flächenhaftem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Grünland und das Verbot der Mahd von außen nach innen zu überprüfen. „Es geht um eine wissenschaftliche Bewertung der Wirksamkeit, die wir unseren Landwirten schuldig sind“, bekräftigt Müller.

Hinweis: Den erwähnten Antrag finden Sie HIER.

Ein weiterer Antrag befasst sich mit der Stechmückenplage am Chiemsee. Hier möchte die Fraktion die Bekämpfung der Stechmückenplage an aktuelle Erfordernisse anpassen. Der Traunsteiner Abgeordnete Martin Brunnhuber erläutert: „Zunehmende Starkregenereignisse und steigende Temperaturen werden immer häufiger zu Situationen führen, in denen Stechmücken ideale Brutbedingungen auf zeitweise überfluteten Flächen vorfinden.“ Deshalb fordere die FREIE WÄHLER-Fraktion eine Abkehr von der bisherigen Vorgehensweise der Mückenbekämpfung mit dem Eiweißmittel Bacillus thuringiensis israelensis (Bti). Bislang sei Voraussetzung für den Einsatz des Mittels ein Pegel von mindestens 116 cm am Alzauslauf bei Seebruck sowie der Nachweis von mehr als 50 Stechmückenlarven in einem Liter Wasser. „Bei lokalem Starkregen wie im Jahr 2024 in weiten Teilen Bayerns wird der Pegel jedoch kaum angehoben – deshalb brauchen wir neue Strategien zur Bekämpfung der Mücken, die mit den Beteiligten vor Ort abgestimmt werden müssen“, schließt Brunnhuber.

Hinweis: Den erwähnten Antrag finden Sie HIER.

Bürgerreporter:in:

Marina Jakob, MdL

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