Was war die Tatwaffe, welches Profil hatte sie?
Profil ist das wohl Letzte, was man Justiz und Politik in Sachsen bescheinigen kann.
Passt es deshalb wie die Faust auf’s Auge, dass sich auch 20 Jahre nach einem heimtückischen Mordanschlag Niemand für die geradezu ins Auge springenden Widersprüche interessiert und noch weniger für ein wirklichen Ermittlungsergebnis?
Eine am 09. März gestellte Pressenanfrage an Stanislaw Tillich, Ministerpräsident Freistaat Sachsen, Prof. Dr. Kurt Hans Biedenkopf, Rechtsanwalt und Ministerpräsident a. D. Freistaat Sachsen, Sächsisches Staatsministerium der Justiz und Staatsanwaltschaft Görlitz zu Staatsanwaltschaft Bautzen 260 Js 10031/96 und daraus resultierendem Urteil des Landgericht Bautzen 200 Js 14596/97 zum Mordanschlag auf Peter Köberle blieb – zumindest bislang (noch) – ohne jegliche Reaktion.
Daran änderte auch Nichts, dass am 20. Mai eine Nachfrage erfolgte und Bezug nahm auf eine seinerzeitige Aussage von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zur Auskunfts- und Informationsqualität der Politik und damit auch nachgeordneten Behörden gegenüber den Medien, nämlich:
www.welt.de/politik/deutschland/article155131458/Merkel-weist-Luegenpresse-Beschimpfungen-zurueck.html?wtmc=newsletter. wasdieweltbe wegt.news teaser...standardteaser&r=365612413131335&lid=524315&pm_ln=494147
Die Fakten zu Fragen bzgl. Tatwaffe und deren Profil werden nachfolgend dokumentiert.
01) Vermerk Polizeipräsidium Dresden vom 30. 07. 1996.
Hier ist die Aussage von Dr. med. Stolpoehn (verantwortlicher Operateur) wie folgt festgehalten:
“... Der Gerichtsmediziner, Dr. med. Beuthin, hat den Geschädigten vor der OP besichtigt und ist der Ansicht, dass die Schussverletzung aller Wahrscheinlichkeit nach von einem kleinkalibrigen Geschoß herrührt. …“
02) Aktenvermerk Kripo Bautzen Dez. I vom 31. 07. 1996
“... Am heutigen Tag teilte Dr. med. Nagel von der Uni-Klinik Dresden telefonisch mit, ... lt. Auskunft Rechtsmediziner handelt es sich um ein KK-Gewehr. …“
03) Rechtsmedizinisches Gutachten Dr. med. Beuthin vom 14. 10. 1996
Hier steht zu lesen: “... Der Unterzeichner (Dr. med. Beuthin) ist bei der OP zugegen und kann die Verletzungen in Augenschein nehmen. …“
Weiter schreibt Dr. med. Beuthin in seinem Gutachten “... Beide Öffnungen sind klein, schätzungsweise nicht größer als 7 bis 8 mm ...“
Diese Beschreibung ist ein deutlicher Hinweis auf einen gleichmäßigen Schusskanal und ein sehr schnellfliegendes, kleinkalibriges Geschoß.
Der Revolver des Beschuldigten jedoch hatte ein großes Kaliber – nämlich 9 mm!
Zudem: “... Im Verlauf des Schusskanals wurden lediglich Weichteile des Körpers getroffen, was keinen genauen Rückschluss auf das verwendete Kaliber zulässt.
Knochen – wie Rippen, Schulterblatt o. Ä. welche entsprechende Rückschlüsse zulassen würden, sind nicht getroffen worden. …“
Im OP-Bericht vom 30. 07. 1996 hingegen heißt es diametral abweichend:
“... Der Schuss tritt im anterioren (Lungen)oberlappensegment aus und verlässt zwischen der 3. u. 4. Rippe den Thorax. Hierbei wird die Oberkante der 4. Rippe verletzt. …“
Da Dr. med. Beuthin angab, bei der OP anwesend gewesen zu sein, musste er wissen, dass die 4. Rippe verletzt worden war.
Die Aussage des Gutachters zum Kaliber ist offensichtlich eine weitere falsche Angabe und steht zudem im völligen Widerspruch zu seinen eigenen Angaben am 30. 07. 1996.
Dazu die Fragen:
a) warum wurde diese augenscheinlich falsche Aussage des Gutachters Dr. med. Beuthin nie überprüft?
Wie also kann ausgeschlossen werden, dass es dazu Veranlassungen gab, wenn nein: von wem erfolgten sie und was sind dann bitte die Konsequenzen daraus?
b) warum weicht Dr. med. Beuthin in seinem Gutachten so offensichtlich von seiner ersten Aussage während der Not-OP am 30. 07. 1996 gegenüber dem Operateur, Dr. med. Stolpoehn, sowie dem Oberarzt Dr. med. Nagel, ab?
Wie also kann ausgeschlossen werden, dass es dazu Veranlassungen gab, wenn nein: von wem erfolgten sie und was sind dann bitte die Konsequenzen daraus?
c) warum fielen diese absolut gravierenden Abweichungen in den Aussagen der Experten zum Kaliber weder den Ermittlern, noch der StA, noch dem Gericht auf?
(Da die Staatsanwältin “... auf den sonst üblichen Schlussbericht ... verzichtete ...“, musste sie, um die Anklageschrift erstellen zu können, die gesamte Akte durcharbeiten.
Spätestens jetzt hätten Fragen zu den abweichenden Aussagen auftauchen müssen.
Gleiches gilt für das Gericht.
Die Akten enthalten keinen einzigen Hinweis darauf, dass diese offensichtlichen Fehler je angesprochen und/oder überprüft, geschweige denn dazu Nachermittlungen eingeleitet wurden.)
Wie also kann ausgeschlossen werden, dass es dazu Veranlassungen gab, wenn nein: von wem erfolgten sie und was sind dann bitte die Konsequenzen daraus?
d) warum wurde erst fast 4 (!) Wochen nach der Tat das Gerichtsmedizinische
Gutachten in Auftrag gegeben?
(Das Gutachten selbst wurde erst 10 (!) Wochen nach der Tat, am 14. 10. 1996 erstellt, nachdem die anonymen Briefe bereits bekannt waren.)
Wie also kann ausgeschlossen werden, dass es dazu Veranlassungen gab, wenn nein: von wem erfolgten sie und was sind dann bitte die Konsequenzen daraus?
e) warum wurden weder der Notarzt, Dr. med. Trausch, noch der Operateur, Dr.
med. Stolpoehn, nicht nochmals zur Art und Größe der Verletzung befragt, um so
Klarheit über das verwendete Kaliber in einem Mordprozess zu bekommen?
Wie also kann ausgeschlossen werden, dass es dazu Veranlassungen gab, wenn nein: von wem erfolgten sie und was sind dann bitte die Konsequenzen daraus?
Es stellt sich die unausweichliche Kernfrage:
f) wie kann noch von rechtmäßiger Ermittlung und gesetzeskonformer Verfahrensführung ausgegangen werden, wenn die krassen und elementaren Widersprüche in den beiden offiziellen Gutachten nie überprüft und zweifelsfrei geklärt wurden?
Weshalb wurde von Amts wegen – zumindest bislang (noch immer) – keine Wiederaufnahme angeordnet?
Es ergeben sich daraus die folgenden weiteren Fragen:
g) auf welche Aussagen / Protokolle könnte sich ein Gericht bei einer evtl.
Wiederaufnahme des Verfahrens stützen?
h) warum fallen diese Widersprüche weder den Ermittlern, noch der
Staatsanwaltschaft oder gar dem Gericht auf, bzw. dürfen es nicht?
Soweit zur Tatwaffe. Im nächsten Kapitel lesen Sie zu unterschiedlichen Schusskanälen, Entfernungen und Verletzungsfolgen und auch diese Ungereimtheiten geben nur Rätsel auf.
Erich Neumann, freier Journalist www.presse.ag
Postfach 14 43, 87612 Marktoberdorf
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Bürgerreporter:in:Erich Neumann aus Kempten |
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