Haus & Grund Bad Lauterberg führte Stammtisch in der Waldgaststätte Bismarkturm durch
Den Informationen über die aktuelle Rechtsprechung schloss ein gemütliches Beisammensein mit Salat-und Grillbüffet an
Bad Lauterberg (bj). Seit vielen Jahren gehört der alljährliche Stammtisch von Haus & Grund Bad Lauterberg, hoch über den Dächern der Stadt in der Waldgaststätte Bismarkturm, zum festen Bestandteil des Jahresprogrammes. Den fachlichen Vortrag im offiziellen Teil der Veranstaltung bestreitet dabei immer der Vereinsjustiziar Rechtsanwalt Andreas Körner, der diesmal über die „aktuelle Rechtsprechung“ informierte. Im Anschluss daran grillte der Wirt und die Mitglieder von Haus & Grund konnten sich nach Herzenswunsch an dem umfangreichen Grill-und Salatbüffet bedienen. Obwohl in diesem Jahr einige dunkle Regenwolken am Himmel hingen, war mit 50 Vereinsmitgliedern die Veranstaltung außerordentlich gut besucht - die Kapazitätsgrenze der kleinen und gemütlichen Waldgaststätte fast komplett ausgeschöpft.
Wie Fachanwalt Andreas Körner ausführte, müssen nach Auszug eines Mieters eventuelle Schäden an einer Wohnung innerhalb eines halben Jahres gemeldet und Ansprüche beim ehemaligen Mieter geltend gemacht werden. Nach sechs Monaten und einem Tag, nach Übergabe der Wohnung, tritt die Verjährung ein. Nebenkostenabrechnungen so hat das Landgericht Hannover geurteilt, müssen nach Auszug des Mieters zeitnah erstellt und mit der Kaution verrechnet werden, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten, analog der Zeit, in der Schadensersatzansprüche gestellt werden können.
Im Regelfall, so der Vereinsjustiziar, ist das Amtsgericht für Streitigkeiten im Wohnraummietrecht und das Landgericht für Gewerbemietrecht (über 5.000 €) zuständig. Eventuelle Probleme können umgangen werden, wenn von vornherein Mietverträge von Haus & Grund genommen werden, die eindeutig deklariert sind. In einem Streitfall, ob Wohnraummietrecht oder Gewerbemietrecht anzuwenden ist, so Andreas Körner, hatte der BGH zu entscheiden. Hier war ein Mietvertrag unter der Verwendung eines Vertragsformulars mit der Überschrift „Vertrag zur Vermietung eines Hauses“ geschlossen. Handschriftlich war eine zusätzliche Vereinbarung eingetragen, wonach den Mietern die Einrichtung einer Hypnosepraxis gestattet ist. Nach dem die Vermieter gekündigt und Räumungsklage erhoben hatten, sah der BGH ein Mietverhältnis über Wohnraum und verwies den Rechtsstreit an das Amtsgericht. Lässt sich bei der gebotenen Einzelfallüberprüfung ein „Überwiegen der gewerblichen Nutzung nicht feststellen“ ist von der Geltung der Vorschriften der Wohnraummiete auszugehen.
Lässt ein Vermieter neue dicht schließende Fenster einbauen, so muss er den Mieter schriftlich gegenzeichnen lassen, dass er Möbelstücke nur mit einem Mindestabstand von 10 Zentimetern zur Außenwand aufstellen lassen darf. Darüber hinaus muss der Mieter bestätigen, dass er drei-bis fünfmal täglich eine Stoßlüftung von 5 bis 15 Minuten durchführen muss. Im vorliegenden Fall des Landgerichts Gießen hatte der Vermieter den Mieter nicht unterrichtet, und der Mieter hatte in der Berufungsverhandlung Erfolg mit seiner Mietkürzung wegen Schimmelbefalles. Zu diesem Thema, so der Vereinsjustiziar, kann man bei Haus & Grund auch Informationsmaterial anfordern.
Das Landgericht Potsdam sieht keinen Anspruch der Mitmieters auf zeitliche Einschränkung des Rauchens auf dem Balkon. Im vorliegenden Fall, so Andreas Körner, fühlten sich die nichtrauchenden Mieter im 1. Obergeschoss durch den aufsteigenden Zigarettenrauch der Erdgeschossmieter gestört. Eine Klage auf Unterlassung des Rauchens auf dem Balkon und Leerung des Aschenbechers zu bestimmten Tageszeiten blieb ohne Erfolg. Drohende Gesundheitsverletzungen durch aufsteigenden Zigarettenrauch konnten nicht festgestellt werden, während das Nichtraucherschutzgesetz das Verbot des Tabakrauchens in vollständig umschlossenen Räumen, vornehmlich in öffentlichen Einrichtungen, Hotels, Gaststätten regelt.
Ein Mieter kann seine Miete kürzen, wenn er sich durch Baulärm vom Nachbargrundstück belästigt fühlt. Das Landgericht Berlin gab dem Mieter in einer Einzelfall-Ermessensentscheidung recht, so der Vereinsjustiziar. Bei Vertragsabschluss befand sich auf dem angrenzenden Nachbargrundstück noch ein gewerblich genutzter Flachbau. Dieser wurde abgerissen und durch eine Tiefgarage und ein mehrstöckiges Haus ersetzt. Aufgrund der hierdurch verursachten Lärmimmissionen minderte der Mieter die Miete. Zurecht, da das Minderungsrecht nicht davon abhängt, ob der Vermieter den Mangel zu vertreten hat, oder ob Dritte die Baumaßnahmen veranlasst haben.
Auch wenn in einem Inserat eines Maklers eine Wohnflächenangabe erfolgt ist, so hat diese Angabe in einem danach geschlossenen Mietvertrag ohne Quadratmeterangabe keine rechtliche Bindung. Grundsätzlich, so der Haus & Grund-Vereinsjustiziar Andreas Körner in seinem Vortrag abschließend, sollte man die Fläche nicht genau deklarieren, um bei eventuellen tatsächlichen Abweichungen, hohe Regressforderungen auszuschließen.
Dem fachlichen Vortrag schloss sich nach einem gemeinsamen Essen ein gemütlicher Diskussionsabend rund um das häusliche Eigentum an.
Bereits am Donnerstag, 16. Oktober 2014, um 19.30 Uhr, findet ein weiterer Haus & Grund-Stammtisch im Restaurant „Goldene Aue“ statt. Die Firma „Erneuerbare Energie Schenk“ aus Duderstadt wird zum Thema „Fotovoltaikanlagen auf dem Dach machen unabhängig“ informieren. Zu dieser Veranstaltung sind auch Nichtmitglieder herzlich willkommen, der Eintritt ist frei!.
Fotos: Bernd Jackisch