DGB-Jahresveranstaltung in Bad Lauterberg
Bad Lauterberg (DGB). In der vergangenen Jahresveranstaltung des DGB-Ortsverbandes Bad Lauterberg konnte der DGB-Orts- und Kreisverbandsvorsitzende Klaus Richard Behling DGB-Kreisvorstandsmitglied und Vorstandsmitglied der Eisenbahner- und Verkehrsgewerkschaft Göttingen (EVG) Horst Heise begrüßen. Dieser hielt zu Beginn der Gemeinschaftsveranstaltung der Gewerkschaftler ein Referat zum Thema: „Weitere Ausgliederungen bei der Deutschen Bahn AG gefährden Arbeitsplätze – Gegen weitere Privatisierung der öffentlichen Verkehrsstruktur“.
Wie Heise berichtete, sei es inzwischen üblich, dass private Unternehmen ÖPVN- und Bahn-Leistungen erbringen. Momentan würden viele Strecken von britischen Unternehmen, welche den Schienen- Personenverkehr betreiben wollen, übernommen. Die Erbringung von Beförderungsleistungen wird öffentlich ausgeschrieben. Private, aber auch öffentliche Bahnunternehmen, bewerben sich dann dafür, für den Erhalt entsprechender Zuschüsse, ein vorab definiertes Angebot zu erbringen. Die besonderen Modalitäten, wie die zu befahrende Strecke, die tägliche Anzahl der zu laufenden Züge und deren Ausstattung, werden in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt. Meistens erhält das kostengünstigste Unternehmen, welches diese Leistungen zu erbringen vermag, den Zuschlag. Dies zeitlich befristet auf einen zuvor festgelegten Zeitraum. Gerade im Regionalverkehr seien außer der Deutschen Bahn AG inzwischen viele Privatunternehmen unterwegs. Allerdings habe im Bereich städtischer S-Bahnen, als auch bei den Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG, die DB momentan noch „die Nase vorn“. Hier liegt das Lohn- und Sozialniveau noch über dem der Privatbahnen. Gerade diese Unterschiede seien es, die von der EVG immer beklagt und bemängelt werden. Klaus Richard Behling ergänzte die Ausführungen Heises. Er stellte fest, dass nach bunderechtlichen Vorgaben, genauer gesagt nach den Personenbeförderungsgesetz (PBefG), dem marktliberalen Handeln durchaus Grenzen gesetzt sind. Dort geregelte Vorgaben zum ÖPVN sehen einen Vorrang für den sogenannten „eigenwirtschaftlichen Verkehr“ vor. Dies sei zum Beispiel derjenige Verkehr, welcher sich etwa aus dem Fahrscheinverkauf und Ausgleichszahlungen für Schüler(innen) oder Schwerbehinderte selbst finanziert, ohne kommunalen Zuschüsse. In der Praxis fast nicht möglich. In den Ausfolgerungen kommt dann der eigenwirtschaftlich zu betreibende Verkehr wieder zum Tragen. Mit den bekannten negativen Folgen für das Lohn- und Sozialniveau der Beschäftigten. Kommunale Verkehrsbetriebe zahlen in der Regel etwas höhere Löhne und haben bessere Arbeitsbedingungen. Aber auch europäisches Recht lässt zu, dass einem Unternehmen Vorschriften hinsichtlich der Arbeitsbedingungen seiner Beschäftigten gemacht werden. Im Sinne der Beschäftigten im Bahn- und Verkehrssektor müsse man darum diesem tolerierten „Lohndumping“ Einhalt gebieten, so Behling. Dieser dankte EVG-Vorstandsmitglied Heise für seine Ausführungen. Im Anschluss fand ein gemeinsames Essen aller anwesenden Gewerkschaftskollegen der DGB-Gewerkschaften, mit einer Aussprache zum Thema, statt.