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WgiR möchte eine effektivere Straßenunterhaltung erreichen und fordert jeweils ein Budget für die neuen Ortsräte

  • Mit dem „Road-Repair-Patcher“ wurden bisher nur sporadisch Schadstellen beseitigt, während direkt danebenliegende kleinere Aufbrüche, Risse, usw. überhaupt nicht beachtet wurden.
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Bad Lauterberg. In Bad Lauterberg und Ortsteilen ist ein Großteil der Straßen aufgrund der vernachlässigten Unterhaltung in keinem annehmbaren Zustand. Um dies zu ändern hat die „Wählergruppe im Rat“ zu den bevorstehenden öffentlichen Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse im Februar beantragt, dass zum kommenden Frühjahr eine effektiv und fachlich versiert arbeitende Straßenunterhaltungskolonne mit den entsprechenden Maschinen zusammengestellt wird.

Wie die WgiR in ihrer Antragsbegründung dazu ausführt, erfolgt seit Jahren in Bad Lauterberg und seinen Ortsteilen keine sach-und fachgerechte Unterhaltung der bituminösen Straßendecken. Infolgedessen werden die Straßenschäden im gesamten Bereich immer größer.

Bisher wurde der Grundsatz nicht beachtet, dass nur „einem intakten Straßenbelag“ im Winter mit Frost, dem nachfolgenden Tauwetter mit Tausalzen nichts anhaben kann.

Wenn aber Risse vorhanden sind, kann Wasser eindringen, dieses gefriert, dehnt sich aus und sprengt aus kleinen Rissen große Schlaglöcher. Der weitere Verfall der Ortsstraßen, so die WgiR weiter, kann nur aufgehalten werden, wenn alljährlich die wärmere Jahreszeit genutzt wird, um sämtliche Risse mit geeigneten Mitteln zu verschließen. Bisher wurden mit dem Repatcher-Fahrzeug lediglich sporadisch größere Risse und Schadstellen in bituminösen Oberflächen beseitigt, während direkt danebenliegende kleinere Aufbrüche, Risse, usw. überhaupt nicht beachtet wurden.
Die WgiR schlägt deshalb vor einen versierten Straßenbaumeister/in einzustellen, der das Personal für die Unterhaltung der Straßen anleitet. Zusätzlich könnte dieser Straßenbaumeister/in auch alle Straßenaufbrüche von Versorgungsunternehmen auf Einhaltung der einschlägigen Vorschriften überwachen, dokumentieren und mögliche unsachgerechte Arbeit bei den Versorgungsunternehmen reklamieren.
Zumal aktuell im Stadtgebiet vermehrt zu beobachten ist, dass die Vertragsunternehmen der Versorger wegen Arbeitsüberlastung Subunternehmen beauftragen, deren Zulassung für Tiefbauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum fraglich ist.
Abschließend merkt die WgiR an, dass man statt einer Oberflächenbehandlung im sogenannten Dünnschicht-Kaltverfahren, vielmehr eine Unterhaltung bituminöser Straßenabschnitte durch Abfräsen und Neuaufbringen einer Deckschicht ausschreiben sollte. Bereits nach kurzer Zeit sind die Mängel beim Dünnschicht-Kaltverfahren erneut vorhanden, wie an den sanierten Straßen festzustellen ist.

Budget für die neuen Ortsräte

Die Wählergruppe im Rat beantragt zudem, den neuen Ortsräten Haushaltsmittel als Budget zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben für das Jahr 2022 zu bewilligen. Für die Ortsräte sind nach Ansicht der WgiR auch für das erste Jahr ihrer Aufgabenwahrnehmungen Finanzmittel einzuplanen und im Haushalt für das Jahr 2022 einzufügen.
Da der Haushalt bereits in der März-Sitzung des Rates beschlossen werden soll und zumindest einige der Finanzmittel auch als sogenannte. „freiwillige Leistungen“ zu bewerten sind, sollte dazu ein Ratsbeschluss erfolgen. Damit würde auch vom Rat der Beschluss zur Einführung von Ortsräten bekräftigt und die Aufgabenwahrnehmung der Ortsräte in ihrem ersten Haushaltsjahr unterstützt. In der Arbeitsgruppe für die Überarbeitung der Haupt- und Entschädigungssatzung sowie der Geschäftsordnung wurde darüber bereits beraten und sich auf einen Berechnungsschlüssel für die Festlegung der möglichen, jeweiligen Höhen geeinigt. Diese sollten nunmehr auch in die Haushaltssatzung als Budget eingefügt werden.

Fotos: Bernd Jackisch für WgiR

Pressemeldung Nr. 1 der Wählergruppe im Rat vom 30.01.2022

  • Mit dem „Road-Repair-Patcher“ wurden bisher nur sporadisch Schadstellen beseitigt, während direkt danebenliegende kleinere Aufbrüche, Risse, usw. überhaupt nicht beachtet wurden.
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  • Kleine Risse in bituminösen Oberflächen müssen mit geeigneten Mitteln verschlossen werden, um weitere Schäden, wie Frostaufbrüche zu vermeiden.
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  • Frostaufbrüche in bituminösen Oberflächen müssen alljährlich zum Frühjahr saniert werden um weitere Schäden zu vermeiden.
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  • Frostaufbrüche in bituminösen Oberflächen müssen alljährlich zum Frühjahr saniert werden um weitere Schäden zu vermeiden.
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  • Straßenaufbrüche von Versorgungsunternehmen müssen konsequent überwacht und die Beseitigung von Mängel reklamiert werden.
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