Sondernutzungsgebühren sollen erlassen werden – WgiR stellt entsprechenden Antrag
Bad Lauterberg. Durch die anhaltende Corona-Pandemie ist der Wirtschaft großer Schaden entstanden. Um den Betrieben eine kleine Erleichterung zu verschaffen, hat die Wählergruppe im Rat (WgiR) zur nächsten Ratssitzung den Beschlussantrag eingereicht, auf die Sondernutzungsgebühren an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Bad Lauterberg im Harz für Eisdielen, Cafés, Restaurants und dem Einzelhandel zu verzichten.
Die Kosten für die erhobenen bzw. noch zu erhebenden Gebühren konnten sich in dieser Saison bisher nicht positiv auf die erhofften Umsätze auswirken, da aufgrund der angeordneten Schutzmaßnahmen bisher kaum, bzw. keine Nutzung der öffentlichen Flächen möglich war.
Die WgiR hält einen Verzicht auf diese Gebühren ab dem 1. März 2020 bis zunächst zum Ende des Jahres deshalb für angemessen. Bereits gezahlte Gebühren sollten den Betrieben zurückerstattet werden.
Natürlich ist die WgiR sich darüber bewusst, dass dieser Verzicht keine große Wirtschaftsförderung darstellt. Aber er liegt im Rahmen der Möglichkeiten, die unsere Stadt hat.
Die Folgen und zukünftigen Auswirkungen der Corona-Pandemie müssen uns in Bad Lauterberg auch mit Blick auf die Auswirkungen für den laufenden Haushalt beschäftigen.
In anderen Orten werden bereits Finanzpläne erarbeitet oder sogar Haushaltssperren verkündet, um die drohende Einnahmeverluste einigermaßen aufzufangen. Leider tut sich in Bad Lauterberg da erkennbar nichts. Der Bund und das Land erwägen zwar, einen Notfallplan für die Kommunen aufzustellen, doch ist nicht damit zu rechnen, dass dieser unseren Haushalt wieder ausgleichen wird.
Investitionen müssen sinnvoll und gut abgewogen werden, darauf hat die WgiR schon an anderer Stelle hingewiesen. Den Gewerbetreibenden in Bad Lauterberg eine kleine Hilfe zukommen zu lassen, ist aus Sicht der WgiR eine sinnvolle Investition.
Pressemitteilung Nr. 63 der Wählergruppe im Rat
Bürgerreporter:in:Bernd Jackisch aus Bad Lauterberg im Harz |
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