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Resolution zur Gestaltung einer zukunftsfähigen förderpädagogischen Schullandschaft im Landkreis Osterode und zur derzeit drohenden Zerstörung bewährter Strukturen

Osterode/Bad Lauterberg (GEW). In einer kurzen Stellungnahme, die am 5. März veröffentlicht wurde, haben wir Kreistag und Kreisverwaltung aufgefordert, zur sachgerechten und kenntnisreichen Diskussion des Kreis-Schulausschusses und seiner Schlussfolgerung vom 5. Februar zurückzukehren.
Dort war festgestellt worden, dass die zukünftige Arbeit der Förderzentren Wartbergschule Osterode und Lutterbergschule Bad Lauterberg von der Kreisverwaltung gemeinsam mit den förderpädagogischen Fachleuten vor dem Hintergrund der Inklusion jetzt planvoll anzugehen sei. Standortveränderungen oder eine Schließung eines Schulstandorts frühestens zum Ende des Schuljahrs 2013/2014 könnten gegebenenfalls erst die Folge dieses sachkundig geführten Planungsprozesses sein.
Dessen ungeachtet hatte der Kreistag am 18. Februar die Aufhebung des Schulstandorts Lutterbergschule zum Ende des Schuljahrs 2013/2014 beschlossen.

Wir wenden uns entschieden gegen diesen Kreistagsentscheid. Wir empfänden es als ungünstig, wenn mit dem Kreistagsbeschluss die Schließung eines Schulstandorts als unabwendbar betrachtet würde, ohne dass eine Zukunftsplanung der Fachkräfte abgewartet würde.
Nicht umsonst hat das Kultusministerium zur Einführung der inklusiven Schule ausgeführt: „Der Primarbereich der Förderschule Lernen läuft ab 1. August 2013 aufsteigend aus… Die Förderschulen arbeiten zugleich als sonderpädagogische Förderzentren. Unter anderem planen, steuern und koordinieren sie den Einsatz der Förderschullehrkräfte in den allgemeinen Schulen.“ Weiter wurde klargestellt: „Die Übergangsvorschrift ermöglicht es Kindern, die bereits den Primarbereich einer Förderschule besuchen, diesen Schulbesuch an dieser Schulform zu beenden. Außerdem können bereits eingerichtete Integrationsklassen auslaufend weitergeführt werden.“ (Hinweise für die kommunalen Schulträger 3.4)

Der Erste Kreisrat hat am 18.2. dem Kreistag erläutert, aus seiner Sicht müsse ein formaler Aufhebungsbeschluss gefasst sein, um die Schaffung der rechtlichen Grundlage für eine eventuelle Schulschließung nicht versäumt zu haben. Wir betrachten seine Einschätzung auch als Angebot, sich dem anstehenden Planungsprozess und dessen Ergebnissen nicht zu verschließen.

Viele Argumente, die Lutterbergschule nicht vorschnell zu schließen, sind bereits bekannt und nicht alle zu wiederholen. Berücksichtigung muss im Planungsprozess der Förderpädagogik im LK Osterode aus unserer Sicht unbedingt finden:

1.) Die gesetzlich eingeführte und in Niedersachsen in den kommenden Jahren sukzessive umzusetzende Inklusion darf nicht vermischt werden mit dem Schicksal der heute die Lutterbergschule in Bad Lauterberg besuchenden Schülerinnen und Schüler. Sie haben ein Recht, ihre Schulzeit unter verlässlichen Bedingungen in einem für sie geordneten Rahmen zu Ende zu bringen.
2.) Das Interesse der Eltern der Schülerschaft, die derzeit die Lutterbergschule besucht, ist ernst zu nehmen. Die Eltern haben für ihre Kinder die Lutterbergschule angewählt und bewusst einer integrativen Beschulung vorgezogen. Sie stehen zu ihrer Entscheidung und sie stehen einmütig hinter der Arbeit, die in der Lutterbergschule geleistet wird.
3.) Die behutsame Umsetzung der Inklusion hat Berechtigung. Ein zweigleisiges System der Förderpädagogik muss derzeit sinnvoll organisiert werden. Nicht umsonst hat die neue Landesregierung eine Fachkommission Inklusion eingerichtet. Nicht umsonst hat der Ministerpräsident im Vorfeld der Landtagswahl festgestellt, dass der Inklusionsprozess nur mit erhöhtem personellem und finanziellem Aufwand verwirklicht werden kann. Überstürztes Umherschieben von Schülerinnen und Schülern unter dem Vorwand der Inklusion würde zu zahlreichen fehlschlagenden Schülerkarrieren, zu einer Vielzahl zerstörter Unterrichtssituationen und damit nicht zu integrierenden, sondern gegenteiligen Effekten auf Seiten von Schülern, Eltern und Lehrkräften der Regelschulen führen.
4.) Die erhofften Einsparungen am Betrieb der Lutterbergschule von angesetzten 150 000 € pro Schuljahr sind teilweise Makulatur, wenn sich der von der Kreisverwaltung erhoffte Anteil Schüler, die schließungsbedingt spontan ins Regelschulsystem wechseln werden, nicht einstellt und deutlich mehr Schüler als geplant nach Osterode zu befördern sind.
5.) Erst recht werden sämtliche Einsparungen neutralisiert und verkehren sich u.U. ins Gegenteil, wenn vorschnell ins Regelschulsystem umgesetzte Schüler individuelle Schulbegleitungen benötigen und den Jugendhilfe-Etat des Landkreises noch weiter in die Höhe treiben.
6.) Die Kreisverwaltung führt Investitionskosten von über 300 000 € an, die bei Erhaltung des Schulstandorts Lutterbergschule für einen behindertengerechten Ausbau anfallen würden. Hier liegt eine völlig realitätsferne Einschätzung vor. Es ist eine abwegige Annahme, dass auch die Lutterbergschule rollstuhlgerecht umgestaltet werden müsste. Noch niemals wurde die Lutterbergschule, Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen, von Eltern eines Kindes mit erheblicher körperlicher Beeinträchtigung angewählt. Die Lutterbergschule hat auch nicht den Status einer Schwerpunktschule für Kinder mit körperlicher Beeinträchtigung. Warum wird mit Investitionssummen argumentiert, die bei realistischer Sicht niemals zum Tragen kommen werden?
7.) Das Interesse der Bevölkerung und der Kommunen im Südbereich des Landkreises am schulischen Angebot, wie es beispielhaft der Rat der Stadt Bad Lauterberg geäußert hat, verdient Beachtung. Kreistag und Kreisverwaltung haben eine Verantwortlichkeit für den gesamten Landkreis - genau so wie man sich für den Fall der Kreisfusion ein verantwortliches Denken im neuen Kreisgebilde und seinen Organen für das gesamte Kreisgebiet erhofft.
Der Rat der Stadt Bad Lauterberg hatte am 07.02.13 den Landkreis aufgefordert, den Betrieb der Förderschule Lutterbergschule mindestens bis 01.08.2016 bzw. mindestens bis zu dem Zeitpunkt, zu dem absehbar eine Schülerzahl von 60 unterschritten sein wird, unverändert sicherzustellen. Auch danach müsse man den Notwendigkeiten gerecht werden und ein Förderzentrum für Inklusion, Mobile Dienste, Diagnostik und kollegiale Beratung für den südlichen und südöstlichen Teil des Landkreises in Bad Lauterberg bestehen lassen.
8.) Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf, wie es die Kreisverwaltung plant, auf zeitaufwändige Odysseen per Bus, Bahn und Kleinbus durch den ganzen Landkreis schicken zu wollen, wäre inhuman.
9.) Der Beschluss, eine Schule bzw. ein sonderpädagogisches Förderzentrum zu schließen, ist ein absolut untaugliches Objekt, wenn man ein Zeichen gegenüber dem Land oder dem zukünftigen Fusionspartner setzen will, dass Sparwille im Landkreis vorhanden ist.
10.) Alle Beteiligten müssen nun zu einer zukunftsfähigen Planung finden, die dem sensiblen Gebiet der sonderpädagogischen Unterstützung und Förderung und der betroffenen Schülerschaft und ihren Familien gerecht wird. Dabei sind zu allererst verschiedene Modelle, wie Inklusion und Förderpädagogik anderenorts im Lande verwirklicht werden, zu sondieren. Es sind die Erfahrungen mit Förderschulen, die am Schulstandort selbst nur noch wenige Schüler unterrichten, zu prüfen und auf ihre Übertragbarkeit auf den Landkreis Osterode und dessen Südbereich hin zu beurteilen. Die Ergebnisse sind mit Weitblick ins Schulentwicklungskonzept des Landkreises zu integrieren.
Erst am Ende dieses Prüfungs- und Beurteilungsprozesses kann die Frage nach Standorten, Schulaufhebungen, teilweiser oder kompletter Nutzungsänderung, Stilllegung oder Veräußerung von bislang für Schulen genutzten Immobilien stehen.

Bildungsgewerkschaft GEW / Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Kreisverband Osterode am Harz

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