Petition an das Land beschlossen – Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung in gewohnter Weise von SPD, CDU und BI abgelehnt!

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Bad Lauterberg. Eine fraktionsübergreifende Petition wurde auf den Weg gebracht! Eigentlich eine tolle Sache! Warum es den SPD-Ratsherrn Holger Thiesmeyer und dem BI-Ratsherrn Klaus Richard Behling allerdings so wichtig war, deutlich zu beteuern, dass auch sie etwas zu der Petition beigetragen haben und es eine gemeinsame Petition ist, verstehe wer will.

Die einzige wirklich wichtige Feststellung ist doch die, dass ein erster gemeinsamer Schritt in die richtige Richtung geschafft wurde.

Nur so ganz können diese beiden Herren das „Mausen“ nicht lassen. Schon im Vorfeld zu der Ratssitzung bedrängten insbesondere sie die WgiR immer wieder, ihren Antrag zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung zurückzuziehen. Doch warum sollte die WgiR das tun? Dieser Antrag beinhaltet alles, was in der gemeinsamen Petition gefordert wird.
Natürlich mussten die SPD und die BI ihre Anträge zurückziehen. Das hatte aber wenig mit der gemeinsamen Petition zu tun, als eher mit der Tatsache, dass die von ihnen eingebrachten Anträge nicht mehr zu dem Beschlussvorschlägen zahlreicher SPD-Ortsverbände zum SPD-Landesparteitag passte. Ihr Vorschlag, die Kosten über eine Grundsteuererhöhung zu decken, war gänzlich daneben. Schade ist, dass auch die CDU ihren Antrag zurückgezogen hat. Sie wollte eigentlich einen Überblick über die drohenden Kosten und nur gegebenenfalls Steuererhöhungen umsetzen. Gerade das aber wäre für eine weitere Beschlussfindung hilfreich gewesen. Aber so wie ihr Antrag für die Erstellung einer Prioritätenliste für die Straßensanierung bis heute nicht erledigt wurde, so wird es vermutlich auch keine Kostenaufstellung durch die Verwaltung geben. Das aber ist es, was die WgiR verhindern wollte. Die Angelegenheit sollte nicht in einer Schublade verschwinden. Deshalb hat die WgiR versucht, ihren inhaltlich stimmigen Antrag zu vertagen und weiter an dem Thema zu arbeiten. Nur so wäre doch ein Fortschritt für die Bürger*innen zu erreichen und sie müssten nicht weiter im Ungewissen bleiben.

Auch ein Grund dafür, den Antrag nicht zurück zu ziehen war, dass die WgiR schon schlechte Erfahrungen mit der SPD und der BI bei ihren Anträgen machen musste. Es ist noch nicht lange her, da versuchten genau die beiden Akteure aus dem Antrag zur Beendigung der Fusionsgespräche einen Antrag zum Weiterverhandeln zu machen. Letztlich musste die WgiR ihren Antrag zurückziehen, um das zu verhindern. Ausgerechnet jetzt aber soll die WgiR Vertrauen haben und ausgerechnet den Antrag zurückziehen, der mit der Petition im Einklang steht??

Keiner der Herren, die noch zu Beginn der Debatte so lautstark ihre Anträge als einzig machbare Lösung propagierten, hatte jetzt in der Ratssitzung den „Arsch in der Hose“ (= Zitat aus einer früheren Sitzung) und erklärten ihren Kurswechsel. „Schwamm drüber und ALLE Anträge vom Tisch sieht halt besser aus“.

Vertrauen aber muss wachsen und stellt sich bestimmt nicht durch Pöbeleien ein, wie sie BI-Ratsherr Behling vorgetragen hat. Denn es ist doch nur richtig, dass die WgiR an dieser Stelle einen engen Kontakt zum „Niedersächsischen Bündnis gegen Straßenausbaubeiträge“ unterhält und dabei über den Tellerrand schaut. Vielleicht hätten sie das auch früher tun sollen, dann wären wir schon zwei Schritte weiter und sie müssten sich nicht darüber aufregen, dass die WgiR keine Steuererhöhungen haben will und das Thema zu einem guten Ergebnis führen möchte.

Mit ein Grund für weitere Beratungen war auch, dass noch offenen Fragen im Raum stehen. Dankbarer Weise hatte Kämmerin Frau Tebbe den Fraktionsvorsitzenden ihre Einschätzung zu der Problematik erläutert, doch steht diese in einem wichtigen Punkt im Gegensatz zu dem, was z.B. der Springer Bürgermeisters Christian Springfeld (Mitglied im Niedersächsischen-Städtetag, Diplom-Finanzwirt (FH) der Finanzverwaltung des Landes Niedersachsen) dazu ausgeführt hatte. Zudem laufen noch Prüfungen der Kommunalaufsicht Göttingen, in wie weit die letzten Abschaffungen von Straßenausbaubeitragssatzungen im Einklang mit dem von Frau Tebbe angesprochenen Urteil stehen. Diese Fakten wollte die WgiR zunächst noch abwägen und dann zu einem Beschluss finden. Dabei hat sie wieder angeboten, dies auch gern erneut gemeinsam zu tun.
Aber das war dann einigen Ratsmitgliedern wohl doch zu viel Harmonie.

Und so kam es dazu, das eine gemeinsame Petition beschlossen wurde und der Antrag der WgiR, welcher inhaltlich mit der Petition übereinstimmt, ohne abschließende Prüfung bzw. Abwägung und in gewohnter Weise von der Ratsmehrheit aus SPD, CDU und BI abgelehnt wurde.

Irgendwie seltsam oder???

Einige SPD Mitglieder stellen in den sozialen Medien aktuell die Frage, warum die kleine WgiR sich einbildet, es besser zu wissen, als die Mehrheit des Rates. Was soll man da antworten? Haben diese Leute es noch immer nicht verstanden, dass es nicht um „Rechthaben oder Besserwissen“ geht, sondern darum, möglichst eine gute Lösung zu finden bzw. eine Verbesserung zu erreichen? Ob sich das allerdings am besten durch Ausgrenzung und Ablehnung erreichen lässt, da allerdings bildet sich die WgiR ein, berechtigte Zweifel zu haben.

Pressemeldung Nr. 81 der Wählergruppe im Rat vom 30.03.2021

Bürgerreporter:in:

Bernd Jackisch aus Bad Lauterberg im Harz

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