Ist die Änderung des Infektionsschutzgesetzes verfassungswidrig?

Die Rechtsanwältin Jessica Hamed hat vor der Abstimmung über das dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite einen offenen Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages geschrieben. Mehrere meiner Freunde und Freundinnen und auch ich haben diesen Brief an Abgeordnete unserer Region geschickt, u.a. an Jürgen Trittin, mit der Bitte, Ihre Entscheidung noch einmal zu überdenken. Leider erfolglos. Trotzdem loht es sich auch jetzt noch, diesen Brief zu lesen, denn das Gesetz ist höchstwahrscheinlich verfassungswidrig. Eine Zitate möchte ich hier wiedergeben.
"Jede*r der im Bundestag gehörten renommierten Rechtsexpert*innen hat erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzesvorhabens geäußert und von der Verabschiedung in dieser Form abgeraten. Vermutlich waren sich Jurist*innen noch nie so einig wie in diesem Fall."
"Zitat aus der Stellungnahme der Einzelsachverständigen Dr. Andrea Kießling (Ruhr-Universität Bochum): ´Der geplante § 28a IfSG genügt den Vorgaben von Parlamentsvorbehalt und Bestimmtheitsgrundsatz nicht. Die Vorschrift lässt keinerlei Abwägung der grundrechtlich betroffenen Interessen erkennen, sondern will offenbar einseitig das bisherige Vorgehen während der Corona-Epidemie legitimieren. In dieser Form werden die Gerichte die Vorschrift höchstwahrscheinlich nicht als Rechtsgrundlage für die Corona-Schutzmaßnahmen akzeptieren.´"
"Wer ein Gesetz verabschiedet, obwohl er*sie weiß – oder es zumindest billigend in Kauf nimmt –, dass es verfassungswidrig ist, ist kein*e Demokrat*in.
Das gilt umso mehr in diesem Fall, in dem mit diesem Gesetz so gut wie alle Grundrechte suspendiert werden können. Es hat eine derart weitreichende Wirkung, dass selbst kleinere Bedenken ausreichen müssten, dagegen zu stimmen.
Hier hingegen sind es, wie Sie alle wissen, keine nur kleineren Bedenken.
Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Wenn Sie dieser Gesetzesänderung zustimmen, dann haben Sie sich von rechtsstaatlichen Grundprinzipien verabschiedet und würden mein Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der parlamentarischen Demokratie in einer so tiefgehenden Krise wie der aktuellen zutiefst erschüttern."
Den vollständigen Brief finden Sie hier: https://clubderklarenworte.de/dokumente/. Der Club der klaren Worte von Herrn Langemann steht für unabhängigen, qualitativ hochwertigen Journalismus. Den Newsletter des Klubs der klaren Worte kann ich ebenfalls nur empfehlen. Vertrauen Sie nicht blind den Leitmedien.

Bürgerreporter:in:

Matthias Nickel aus Bad Lauterberg im Harz

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