Hudel – hudel, aber keine ordnungsgemäße Vorbereitung
Bad Lauterberg. Schon bei der pflichtgemäßen Prüfung des Sachantrages der SPD hätte dem Bürgermeister und seinem Stellvertreter Michael Schmidt auffallen müssen, dass es die beabsichtigte Bürgerbefragung im NKomVG nicht mehr gibt. Der Antrag hätte also nie auf der Tagesordnung erscheinen dürfen. Doch sie leiteten eine Bearbeitung nach der alten Rechtsvorschrift ein und legten einen Satzungsentwurf zur Durchführung der Befragung vor. Erst als dieser nicht beschlossen und vertagt wurde schwenkten sie um, ohne Informationen an die Ratsmitglieder weiterzugeben.
Noch in der letzten Ratssitzung empfahl der Bürgermeister der Fraktion WgiR oberlehrerhaft einen Blick ins Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz zu werfen. Jedoch wurde er umgehend auf seine seltsamen Begriffsauslegungen hingewiesen. Nachhilfe in Sachen „NKomVG“ scheint auch der Bürgermeister zu benötigen, nun fallen sie auf deren Füße.
WgiR hat mit solchen Erklärungsversuchen gerechnet und eine rechtliche Beurteilung von einem Professor für Verwaltungsrecht eingeholt. Dieser bestätigt die Auffassung von WgiR und betont, dass die Umsetzung des Sachantrages aus dem Februar 2017 nicht ordnungsgemäß erfolgte. Fakt ist, das eine Bürgerbefragung und keine Einwohnerbefragung beschlossen wurde. Selbst bei den geforderten Informationen beschränkte sich die Verwaltung wieder einmal auf oberflächliche Schätzungen. Genau diese Aufklärungspraxis ist es, die die Verwaltungsspitze im Zusammenhang mit der Überschreitung der Haushaltsermächtigung bei den Bauprojekten auch praktiziert.
Immer wieder erklärt Michael Schmidt, dass schon alles getan sei. Doch bis heute weiß kein Bürger, wie es zu den fast 4 Mio. Euro Mehrkosten kam und wer dafür verantwortlich ist. Sich bei Aufklärungsbemühungen der WgiR hinzustellen und auf die zwei Kontrollmöglichkeiten "Akteneinsicht und Anfragen" hinzuweisen, ist gelinde gesagt dreist. Unangenehme Fragen, wie: "Warum wurden die Akten von der Staatsanwaltschaft aus dem Rathaus abgeholt?" mit Schulterzucken zu beantworten, ist darüberhinaus mehr als nicht angebracht. Stattdessen teilt Schmidt mit, dass kein Dienstvergehen des Bürgermeisters seitens der Kommunalaufsicht festgestellt wurde. Diese zieht in ihrer Stellungnahme aber auch andere Schlüsse daraus.
Also wie glaubwürdig sind die Erklärungen unserer Verwaltungsspitze? Das die Gesetzesänderung nicht bemerkt wurde, hat der Bürgermeister ja eingeräumt. Das der Beschluss zur Bürgerbefragung gegenüber der Einwohnerbefragung für ihn das selbe ist, das sagt er auch. Dies jedoch widerspricht dem, was ein von WgiR beauftragter könnte, warum klärt er das dann nicht vorher ab und stellt mit gesicherten Zahlen eine realistische Berechnung auf? Zumindest wissen wir jetzt, dass diese überzogene Summe für mögliche 6 Ortsräte gedacht ist. Reduziert man sie auf realistische 3 Ortsräte, dann würde „oh Wunder“ sich die Zahlen fast denen aus den Nachbargemeinden annähern.
Es ist schon seltsam! Die Zahlen aus der Verwaltung stimmten bei der Grundschule, Lutterbergschule, beim Rathaus, Kindergartenumzug, neues Feuerwehrgebäude NICHT – das gleiche gilt bei den Kosten für Ortsräte, wieder falsch berechnet. Taschenspielertrick hat das mal ein Ratsherr genannt.
Verwaltungsjurist erklärt. Auch beim Thema Kosten ist die Argumentation schwach. Das sie, je mehr Ortsteile man sich zusammensucht auch höher werden könnten, dass haben ohnehin alle gewusst. Wenn er doch Sorge hat, dass es mehr als drei Ortsräte geben
Jetzt, da sich so viel unangenehme Fragen ergeben haben und dringender Aufklärungs- und Gesprächsbedarf besteht, da setzt unser Bürgermeister die planmäßige Ratssitzung für September ab. So stellt sich natürlich die Frage, ob es da jemand vermeiden möchte, bis zur Bundestagswahl und der anschließenden Landtagswahl unangenehme Antworten geben zu müssen?
Fakt ist auch, dass wir ein solches Trickspiel schon bei den unangenehmen Kostenexplosionen erlebt haben und man damals auch erst mit den unangenehmen Dingen nach der Kommunalwahl um die Ecke gekommen ist.
Bei der WgiR jedenfalls hat der Bürgermeister mit diesem Verhalten nun auch das letzte bisschen Vertrauen verspielt. Tatsache aber ist auch, sollte es nötig sein, wird WgiR auch dieses Handeln wieder auf seine Rechtmäßigkeit von einem Verwaltungsgericht prüfen lassen.
Pressemitteilung Nr. 19 der WgiR vom 13.09.2017
Bürgerreporter:in:Bernd Jackisch aus Bad Lauterberg im Harz |
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