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Bürgerinitiative (BI) stellt wichtigen Antrag

Die Verkehrssituation in der Oberen Hauptstraße in Bad Lauterberg ( Ortsdurchfahrt B 27 ) ist prekär. Seit geraumer Zeit führen die Anwohner der Oberen Hauptstraße in Bad Lauterberg im Harz, aus unserer Sicht berechtigt, Beschwerde über den in diesem Straßenabschnitt zunehmenden Schwerlastverkehr und den sich aus dieser Situation für die Anwohner bzw. Anlieger ergebenden Folgen. Durch den merkbar zunehmenden Lkw-Verkehr kommt es, auch in den Nachtstunden, zu erheblichen Lärmbelästigungen, Gefahrensituationen und Erschütterungen an der Bausubstanz der an der Straße liegenden Gebäuden. Die Bürgerinitiative (BI) Bad Lauterberg, als politische Kraft und Mandatsträger im Rat der Stadt Bad Lauterberg im Harz bereits seit 1978 vertreten, hat, bereits vor der Zeit der Corona-Pandemie, verwertbare Lärmpegelmessungen in diesem Bereich vorgenommen. Die Ergebnisse wurden der Stadt Bad Lauterberg im harz schriftl. mitgeteilt. Zwar hat sich, insbesondere nach Ausgestaltung des neuen Straßenbelages und der Erneuerung der B 27 in diesem Bereich, die Situation in Hinsicht Lärmbelästigung leicht verbessert, jedoch hat das Verkehrsaufkommen eher noch zugenommen. Auch in der örtlichen Presse wurde, angeregt durch die BI Bad Lauterberg, schon mehrfach über diese Situation berichtet. Anwohner beobachteten auch, daß sich viele Lenker der Beförderungseinheiten nicht verkehrsgerecht verhalten und sich nicht an die dort vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit in Höhe von 50 km/h halten. Nach Passieren des Ortsschildes wird noch "Gas gegeben" und die Geschwindigkeit erhöht. Tagsüber kommt es daher auch zu Gefahrensituationen für querende Fußgänger, wie schon beobachtet. Gerade im Bereich der Oberen Hauptstraße Bad Lauterberg ist der Abstand zwischen den Straßenseiten relativ schmal, auch schon geographisch bedingt. Uns ist durchaus bewußt, daß der Schwerlastverkehr auf der Straße, in den letzten Jahren, sichtlich zugenommen hat. Hinzu kommt der internationale Schwerlastverkehr, welcher mögl.-weise auch Ausweichstrecken außerhalb der mautpflichtigen Strecken ( Autobahnen, Schnellstraßen ) sucht, um ggf. Mautgebühren einsparen zu können. Natürlich können wir zunächst an der Gesamtsituation wenig ändern, sollten uns aber über machbare Lösungen, zur Verbesserung der Situation für die Anwohner, Gedanken machen. Aus diesem Grund hat die BI einen Antrag an den zuständigen  Fachdienst Straßenverkehr des Landkreises Göttingen gestellt. Es wird angeregt, eine mögliche Geschwindigkeitsbegrenzung für explizit schwerlastige Kraftfahrzeuge, in einem festzulegenden Zeitfenster, zu prüfen. Aber auch eine gezielte Verkehrsüberwachung durch Geschwindigkeitsmessungen des Landkreises Göttingen, im genannten Bereich, dürften dazu führen, Gefahrensituationen zu minimieren und Verkehrsteilnehmer dazu anzuhalten, sich an die derzeit vorgeschriebene Geschwindigkeit ( 50 km/h ) zu halten. Die von der BI vorgeschlagenen Maßnahmen hätten sicherlich auch den Effekt verkehrserzieherisch zu wirken. Aus vorgenannten Gründen wurde ein entsprechender Antrag formuliert und an den Landkreis Göttingen versandt.

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