Trinkwasserversorgungszweckverband (TWVZV) Freyburg
Nachdem nun die Rechnungen für 2010 angekommen sind, schaut hoffentlich mal dieser und jener nicht nur auf seinen Nachzahlbetrag, sondern auch auf die Rechnungsdaten. Und dabei werden viele feststellen, daß wieder über 50% der Summe nur für den Anschluß berechnet werden.
Oder haben Sie das so genau noch nicht nachgerechnet?
Und wer sich bemüht hat, Wasser zu sparen, stellt dann entsetzt fest, daß er für den Kubikmeter Wasser immer mehr bezahlt.
Und für leerstehende Wohnungen, für die "Wasser vorgehalten wird" (für wen?) zahlt man auch die Grundgebühr. Oh-das war ein Fehler- nicht Gebühr, sondern Entgelt! Zu diesem feinen Unterschied und einigen gesetzlichen Grundlagen sowie ein paar Beispielen aus den letzten Jahren, die in diesem Supermodell der Kostellation Trinkwasser-GmbH, Trinkwasserzweckverband, Kommunen und Eurawasser etwas unverständlich sind .... demnächst mehr.
Falls Sie dazu Informationsbedarf haben - ich helfe gern. Hier würde das in Zeitungsseiten ausarten! Kurzfassung: Zweckverband - ja, Satzung - ja-aber nicht nur eine für den Zweckverband sondern für die Gebühren, die dann auch öffentlich-rechtlich wären und einer anderen Kontrollmöglichkeit unterliegen, Gemeinderäte sind schon dort und haben (eigentlich) das Wohl der Bürger zu vertreten und wer der derzeitige Konstellation der TWVZV Freyburg mit Beteiligungen und undurchsichtigen Aufgaben zugestimmt hat, gehört öffentlich ausgepeitzscht. Ein Zweckverband ist sowas wie eine Genossenschaft.
Beim Abwasser hat der Gesetzgeber eine gesetzliche kleine wichtige Regelung mehr getroffen, die für Trinkwasser leider noch nicht gesetzlich verankert ist- nämlich die Gebührensatzung anstelle sog. Entgelte.
Egal welche Partei was fordert und sich damit wieder mal ins Spiel bringen will - alle sind seit Gründung der Zweckverbände vor Ort und konnten schon lange aktiv werden.