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Saale-Radwanderweg oder Fußweg? – Bitte entscheiden Sie sich jetzt!

  • Der "Weg hinter der Gärtnerei Möller" von der Saalstraße aus kommend. Deutlich zu sehen - das Verkehrsschild "Nur für Fußgänger" (das Auto wurde wohl dort abgestellt, um Fahrradfahrer daran zu hindern, ihre Räder zur Weinmeile mitzubringen)
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Als Fußgänger hat man es nicht einfach, schon gar nicht, wenn man es doppelt nimmt. Und so erwischt es einen Bad Kösener Fußgänger gleich doppelt, wenn er versucht, von der Lindenstraße in die Saalstraße zu gelangen. Der eine Weg, für die Bad Kösener Bürger seit jeher als „der Weg hinter der Gärtnerei Möller“ bekannt, einerseits (wenn man von der Saalstraße kommt) als Fußweg, andererseits (wenn man vom Tunnel kommend auf den Weg einbiegt, um in die Saalstraße zu gelangen) als Saale-Radwanderweg (seit Beendigung der Baumaßnahmen der ICE-Unterführung im Jahre 2006) ausgewiesen, birgt für einen Fußgänger mehr Gefahren für die Gesundheit als ein Spaziergang auf der Autobahn. Durch die vielen Biegungen und die wunderschöne Hecke, die als Sichtschutz für die Gärtnerei Möller dient, weiß man erst, dass mit einem oder mehreren entgegenkommenden Fahrrädern zu rechnen ist, wenn man mit ihnen fast oder ganz und gar zusammengestoßen ist. Dann darf man sich, wenn man es glücklicherweise unversehrt überstanden hat, eine Standpredigt des bzw. der Fahrradfahrer anhören, weil das „ihr“ Weg ist und ein Fußgänger darauf nichts zu suchen hat. Nun, inzwischen weiß man als Bewohner der Saalstraße, wie ich es bin, schon, dass dort mit erhöhten Fahrradverkehrsaufkommen zu rechnen ist, vor allem im Sommer an den Wochenenden. Doch, wohin ausweichen? Der Weg durch die Schmettaustraße und anschließend durch die Friedrich-Ebert-Straße bleibt hier einzige Möglichkeit. Doch damit hat man die Rechnung ohne das Straßenbauamt oder wer auch immer für das Geschmiere von Verkehrszeichen auf Fußwegen bzw. Fahrbahnen verantwortlich ist. Wenn man die Friedrich-Ebert-Straße entlang läuft in Richtung Lindenstraße und am Ende einen Blick auf den neugestalteten Fußweg (ebenfalls eine Entwicklung, die der Neugestaltung der ICE-Unterführung im Jahre 2006 geschuldet ist) wirft, sieht man, in welcher Gefahr man sich doch befunden hatte: der Fußweg wurde sowohl als Rad- als auch als Fußweg ausgewiesen. Also was sind diese beiden Wege nun? Fuß- oder Radweg? Beides zugleich ist auf keinen Fall drin. Dafür sind beide Wege von ihrer Breite her nicht ausgelegt.

  • Der "Weg hinter der Gärtnerei Möller" von der Saalstraße aus kommend. Deutlich zu sehen - das Verkehrsschild "Nur für Fußgänger" (das Auto wurde wohl dort abgestellt, um Fahrradfahrer daran zu hindern, ihre Räder zur Weinmeile mitzubringen)
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  • Der "Weg hinter der Gärtnerei Möller" von der anderen Seite, wenn man aus dem Tunnel kommt und nach rechts in Richtung Saalstraße abbiegt. Hier deutlich zu sehen, dass das Zeichen für den Saale-Radwanderweg angesprüht wurde.
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  • Von der Lindenstraße in die Friedrich-Ebert-Straße kommend, sieht man das Zeichen dafür, dass es hier ein Rad- als auch ein Fußweg sein soll. Der Anfang des Weges scheint noch breit genug für beides. Doch nach ein paar Metern geht der neue Fuß- und Radweg in den alten Fußweg über, der es gerade so zulässt, dass man als Fußgänger nebeneinander läuft
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  • Auf der einen Seite Saale-Radwanderweg, auf der anderen Seite ausschließlich für Fußgänger, dazwischen zur Seite springende Fußgänger und wutschnaubende Fahrradfahrer
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16 Kommentare

Vorausschauend geht gar nicht, weil man nix sieht! ;-)

> "Vorausschauend geht gar nicht, weil man nix sieht!"

Deshalb ja auch "angepasst"!

"§ 3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann."

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__3.html

Ganz einfach...

Komm Du mal her!!!! ;o)))

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