Pro und contra: Leinenzwang – Eure Meinung ist gefragt
In der Kernstadt ist eine Hundehalterin verunsichert wegen Berichten über freilaufende Schäferhunde, die schon aggressiv aufgefallen sein sollen. Näheres dazu findet Ihr in einem eigenen Beitrag hier.
Und in Landau nahm Ortsvorsteher Jürgen Mewes einen Vorfall von vor einigen Wochen zum Anlass, bei einer Ortsbeiratssitzung öffentlich auf eben diese Verordnung hinzuweisen. Dabei ging es zum einen darum, dass freilaufende Hunde sich aggressiv verhalten können, zum anderen aber auch darum, dass dann, wenn sie allein unterwegs sind, natürlich niemand ihre Hinterlassenschaften beseitigt.
Darum fragen wir nach Eurer Meinung: Wie streng sollte diese Verordnung eingehalten werden? Ohne jede Ausnahme? Nur dann, wenn ein Hund Aggressionen zeigt gegenüber anderen Vierbeinern oder sogar Zweibeinern? Wie sind Eure Erfahrungen – als Hundehalter und als diejenigen, die Hundebesitzern mit ihren Lieblingen begegnen?
Wir sind gespannt auf Eure Kommentare zu diesem Thema!
Und hier die Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Stadt Bad Arolsen im Wortlaut:
"§6 Halten und Mitführen von Tieren
(1) Hunde sind auf öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage und in öffentlichen Anlagen an der Leine zu führen.
(2) Es ist untersagt, Hunde auf öffentlichen Kinderspielplätzen mitzunehmen oder dort laufen zu lassen."
das myheimat-Team Waldeck-Frankenberg
Genau das meine ich, Reinhilde!
Leider denken nicht alle so verantwortungsvoll wie Du!
LG Doris