Gesetzliche Neuerungen 2025
Was sich 2025 für Bürgerinnen und Bürger ändert

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Ab 2025 bringen Neuerungen wie die elektronische Patientenakte, ein höherer Mindestlohn, die Rentenangleichung, die Grundsteuerreform, steuerliche Entlastungen und Maßnahmen für bezahlbares Wohnen spürbare Veränderungen. Erfahren Sie mehr über die wichtigsten Neuerungen 2025.

Elektronische Patientenakte

Ab 2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA), es sei denn, sie widersprechen. Die ePA speichert Gesundheitsdaten und erleichtert den Austausch zwischen Ärzten und Apotheken. Ab 15. Januar wird sie in den Modellregionen Franken und Hamburg getestet. Verbraucherzentralen kritisieren jedoch, dass wichtige Informationen zu der ePA nur auf den Websites der Krankenkassen verfügbar sind, was besonders ältere Menschen ohne Internetzugang benachteiligt.

Mindestlohn steigt

Zum 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 12,82 Euro brutto pro Stunde, eine Erhöhung um 41 Cent im Vergleich zu 2024. Auch die Minijob-Grenze wird angepasst und steigt von 538 Euro auf 556 Euro, um eine Arbeitszeit von zehn Stunden pro Woche bei steigendem Stundenlohn zu gewährleisten. Die Bundesregierung erwartet keine negativen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, da Unternehmen sich gut an die bisherigen Erhöhungen angepasst haben. Die unabhängige Mindestlohnkommission, die alle zwei Jahre Anpassungsvorschläge unterbreitet, orientiert sich bei ihren Empfehlungen an der Tarifentwicklung. Der nächste Vorschlag wird im Juni 2025 erwartet.

Rentenrecht

Ab 2025 gilt in Deutschland ein einheitliches Rentenrecht, das der Bundestag am 1. Juni 2017 beschlossen hat. Die Angleichung der Renten in Ost und West erfolgt in sieben Schritten. Zum 1. Juli 2017 stieg der Rentenwert Ost bereits auf 95,7 % des Westwerts. Verbesserungen gibt es auch bei der Erwerbsminderungsrente: Die Zurechnungszeit wurde bis 2024 schrittweise auf das 65. Lebensjahr verlängert, wodurch Betroffene finanziell besser gestellt werden. Die Regierung sieht darin einen wichtigen Schritt zur Vollendung der Renteneinheit und zur stärkeren sozialen Absicherung.

Grundsteuerreform

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach einem neuen Modell erhoben, das notwendig wurde, nachdem das bisherige System vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde. Künftig hängt die Steuerlast von der Entwicklung der Nachbarschaft ab. In aufstrebenden, attraktiveren Gebieten, besonders in wachsenden Städten, wird die Steuer voraussichtlich steigen, während in strukturschwachen Regionen die Grundsteuer günstiger ausfallen könnte.

Neue Wohngemeinnützigkeit

Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet, das ab 2025 die Wohngemeinnützigkeit wiedereinführt. Sozial orientierte Körperschaften können Wohnungen vergünstigt vermieten, wenn die Miete unter der marktüblichen liegt und Mieter bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Rund 60 % der Haushalte in Deutschland könnten profitieren. Bundesministerin Klara Geywitz sieht darin eine wichtige Ergänzung zum sozialen Wohnungsbau, für den der Bund bis 2028 21,65 Milliarden Euro bereitstellt. Die Regelung erfordert noch die Zustimmung des Bundesrats.

Mietpreisbremse verlängert

Das Bundeskabinett hat die Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen, um Millionen Mieterinnen und Mieter besser vor überhöhten Mietsteigerungen zu schützen. Bundesministerin Klara Geywitz betonte die Dringlichkeit der Maßnahme, da die bisherige Regelung in vielen Städten bereits Mitte 2025 ausläuft. Die Mietpreisbremse gilt in 410 Gemeinden und schützt etwa 9,5 Millionen Haushalte, was 30 % der Bevölkerung und 40 % aller Mietwohnungen in Deutschland entspricht. Zudem soll ihr Anwendungsbereich auf Wohnungen erweitert werden, die zwischen Oktober 2014 und Oktober 2019 erstmals vermietet wurden. Der Beschluss erfordert nun eine rasche Umsetzung durch den Deutschen Bundestag, um vor der nächsten Bundestagswahl Sicherheit für Mieter zu schaffen.

Steuerliche Entlastungen

Ab 2025 entlastet die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger durch höhere Freibeträge, mehr Kindergeld und angepasste Steuertarife. Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt 2025 auf 12.084 Euro und 2026 auf 12.336 Euro, während der Kinderfreibetrag auf 9.600 Euro (2025) und 9.756 Euro (2026) angehoben wird. Das Kindergeld erhöht sich schrittweise auf 259 Euro monatlich bis 2026. Zudem sinkt ab dem 1. April 2025 die Einkommensgrenze für Elterngeld. Nur Paare und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro erhalten Elterngeld, was eine Senkung der bisherigen Grenze von 200.000 Euro bedeutet. Außerdem werden Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag und der Einkommensteuertarif an die Inflation angepasst, sodass Lohnsteigerungen durch Preissteigerungen nicht höher besteuert werden. Für Familien mit geringem Einkommen wird der Sofortzuschlag ab 2025 auf 25 Euro monatlich angehoben. Rückwirkend steigen auch Freibeträge für 2024.

Bürgerreporter:in:

myheimat Redaktionsteam aus Augsburg

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