Erste Hilfe Serie des BRK Augsburg-Land
Verbrennungen
Ludwig R. hat heute Geburtstag. Er hat heute seine Freunde und Arbeitskollegen gegen 18 Uhr zum Grillen eingeladen und ist deswegen über die anfallende Überstunde heute nicht erfreut, zumal er erst gegen 17.30 Uhr zu Hause eintrifft. Er bestückt den Kugelgrill großzügig mit Kohle und legt zwei brennende Anzündwürfel dazu. Allerdings ist wohl die Kohle etwas feucht geworden; so wird das nichts mit der perfekten Glut für die liebevoll vorbereiteten Steaks. Herr R. nimmt die Flasche Flüssiganzünder und spritzt großzügig in die scheinbar unzureichende Glut. Durch die schnelle Entzündung der Gase entsteht eine große Stichflamme und umhüllt seinen Unterarm. Es riecht nach verbrannten Haaren, der Schmerz ist sofort unerträglich. Im selben Moment kommen bereits die ersten Freunde, einige davon Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, die natürlich sofort wissen was zu tun ist.
Verbrennung oder Verbrühung ist eine Schädigung von Gewebe, die durch die Einwirkung von Hitze, UV- oder anderer Strahlung entsteht:
- Feuer, Glut
- heiße Flüssigkeiten (Verbrühung, bereits ab 60°C)
- erhitzte Gegenstände (z.B. glühendes Metall)
- Reibung (z.B. Handflächenverbrennungen beim Abseilen aus Höhen)
- Kontakt oder Inhalation heißer Gase oder Dampf
- Starke Sonnenstrahlung
Man erkennt eine Verbrennung/Verbrühung an der sehr schmerzhaften Rötung der betroffenen Körperteile, den möglicherweise verbrannten, dunklen Hautanteilen und der Bildung flüssigkeitsgefüllter Blasen (diese sollten nicht eröffnet werden - Infektionsgefahr). Für Sebastian Müller, Notfallsanitäter beim Bayerischen Roten Kreuz, ebenfalls keinesfalls keine alltägliche Situation.
„Jetzt ist Schnelles aber auch besonnenes Handeln entscheidend. Durch effektive Soforthilfe lassen sich ggf. Folgeschäden abmildern oder gar vermeiden!“
Folgende Regeln und Maßnahmen sollte ein Ersthelfer neben seiner eigenen Sicherheit beachten:
Beruhigen sie den Betroffenen und entfernen sie rasch die verbrühte oder verbannte Kleidung. Eingebrannte Kleidungsreste im Wundbereich dabei aber unbedingt belassen!
Gegebenenfalls müssen sie vorher bestehende Kleiderbrände mit Wasser löschen oder einer Decke ersticken.
Kleinflächige Verbrennungen (nicht größer als eine Handfläche) können zur „gefühlten“ Schmerzlinderung sofort mit lauwarmen, fließendem (Leitungs-)Wasser gekühlt werden. Das Kühlen ist in jedem Fall auf die verbrannte Körperstelle und einige Minuten zu begrenzen. „Aber verzichten Sie bitte auf Kühlung mit Eis oder anderen Hausmitteln“, so Müller weiter.
Großflächige Verbrennungen sollen nicht gekühlt werden, da hier schnell paradoxerweise eine Unterkühlung droht. Das beeinträchtigt nachweislich den Heilungsprozess. Denken sie daher gerade bei diesem Notfall an den Wärmeerhalt und decken sie den Betroffenen zu.
Im Gesicht kann mit feuchten Tüchern gekühlt werden - die Atemwege müssen selbstverständlich dabei freigehalten werden.
Da es sich bei derartigen Verletzungen um offene Wunden handelt, müssen Brandverletzungen stets locker und keimfrei abgedeckt werden, mit Blutungen ist jedoch nicht zu rechnen.
Durch komplexe Vorgänge im Körper ist die Gefahr von Kreislaufbeschwerden bei großflächigen Verbrennungen oder Verbrühungen sehr groß. Sollte der Betroffene sich unwohl fühlen oder gar benommen scheinen, legen sie ihn flach auf den Boden und lagern sie seine Beine erhöht. Verliert der Betroffene das Bewusstsein, prüfen sie umgehend die Atmung und bringen sie ihn in die stabile Seitenlage. Achten sie auf mögliche Veränderungen.Bei fehlender Atmung hingegen, beginnen sie die Herzdruckmassage. Anfahrende Rettungskräfte sollten durch einen erneuten Anruf über die Zustandsänderung des Betroffenen informiert werden.
Folgende Tipps helfen bei der Vermeidung von Unfällen:
- Verzichten Sie beim Grillen unbedingt auf ungeeignete Brandbeschleuniger.
- Füllen Sie in Wärmflaschen kein kochendes Wasser und wickeln Sie diese in ein Tuch um direkten Hautkontakt zu vermeiden. Auch langer Hautkontakt zu Heizdecken/-kissen ohne Abschaltautomatik kann zu Verbrühungen führen!
- Beaufsichtigen Sie Ihr Kind in der Nähe von offenem Feuer und Hitzequellen (z. B. Kerze, Kamin, Grill, Herd)
- Gefäße mit heißen Flüssigkeiten so platzieren, dass Kinder diese nicht erreichen können. Verwenden Sie keine herunterhängenden Tischdecken!
Übrigens, im Jahr 2022 wurden in der Bundesrepublik Deutschland 2.504 Menschen mit einer Verbrennung/Verbrühung klinisch behandelt. Darunter stellen Kinder mit 1.787 Fällen (rund 71%) den größten Anteil! Die meisten Verbrennungs- oder Verbrühungsunfälle geschehen im häuslichen Bereich.
Bürgerreporter:in:Thomas Haugg |
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