Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs weiter gestärkt
Die Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs
wurden mit der Verabschiedung und dem Inkrafttreten des StORMG (Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs) gestärkt und nun rechtskräftig.
Bei zahlreichen Beratungen des runden Tisches in Berlin, welcher von der Bundesregierung im Jahre 2010 eingerichtet wurde, war der WEISSE RING maßgeblich beteiligt und konnte so seine Forderungen mit einbringen.
So wurden / können u.a.
... wirksamere Regelungen zur Vermeidung von Mehrfachvernehmungen von Kindern und Jugendlichen geschaffen.
... kann künftig der Ausschluss der Öffentlichkeit angeordnet werden, auch wenn das Opfer zum Zeitpunkt der Vernehmung schon das Erwachsenenalter erreicht hat.
... kann das Opfer nach der Verurteilung des Täters mehr Informationen über den Strafvollzug erhalten, also ob möglicherweise dem Verurteilten z.B. Urlaub oder Vollzugslockerungen gewährt wurden.
... kann wie bisher schon einen kostenlosen Opferanwalt in Anspruch nehmen.
... beschlossen wurde die Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfrist auf 30 Jahre.
Die strafrechtliche Verjährung (§§174 bis 174c und 176 bis179 StGB) bleibt bei 20 Jahren - ruht jedoch bis zur Vollendung des 21.Lebensjahres. Demnach hätte ein Opfer, das zur Tatzeit 10 Jahre alt war, bis zum vollendeten 41. Lebensjahr die Möglichkeit, gegen den Täter strafrechtlich vorzugehen.
Weitere juristische Details besprechen Sie mit einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
Bürgerreporter:in:H. K. aus Augsburg |
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