Staatliche Förderung für Bausparverträge
Prämie fürs Eigenheim
In den eigenen vier Wänden zu leben ist der Traum vieler Menschen. Jeder sechste Deutsche (18 Prozent) möchte in den nächsten Jahren Wohneigentum erwerben, unter den 25- bis 34-Jährigen hat sogar jeder Dritte (35 Prozent) Kaufabsichten, so eine aktuelle YouGov-Umfrage im Auftrag von Postbank Immobilien.
Der Staat unterstützt dieses Ziel und fördert Geldanlagen, die für Erwerb, Sanierung oder Renovierung einer Immobilie eingesetzt werden, mit der Wohnungsbauprämie. „Auch wenn die Höchstprämie von 70 Euro im Jahr – bzw. 140 Euro für Ehepaare – angesichts der hohen Haus- und Wohnungspreise recht überschaubar erscheint, sollten sich Förderberechtigte das Geldgeschenk vom Staat nicht entgehen lassen“, meint Holm Breitkopf von der BHW Bausparkasse. Gefördert werden Sparbeiträge von jährlich 700 Euro – bzw. 1.400 Euro bei Ehepaaren – mit zehn Prozent. Sie müssen in einen Sparvertrag fließen, der eine „wohnwirtschaftliche Verwendung“ der Anlage vorsieht. In der Regel ist das ein Bausparvertrag.
Anspruch auf die Förderung haben Sparer ab 16 Jahren mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 35.000 Euro, bei Verheirateten gilt die Einkommensgrenze von 70.000 Euro. Damit die über die Vertragslaufzeit festgesetzte Prämie dem Bausparguthaben zugeschlagen werden kann, muss der Sparvertrag bei Zuteilung für eine wohnwirtschaftliche Maßnahme verwendet werden. „Für junge Bausparer, die bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt waren, gelten besondere Bedingungen und Erleichterungen. Diese sollten im Einzelfall erfragt werden“, erklärt Holm Breitkopf. Junge Sparer fördert BHW noch einmal zusätzlich mit einem Bonus.
Text: Postbank Mediendienst
Bürgerreporter:in:myheimat Redaktionsteam aus Augsburg |
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