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Vorsorgliche Verfügungen
Nicht nur machen - sondern es auch richtig machen

Mit dem Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sollte man sich rechtzeitig befassen. | Foto: djd-k/Itzehoer Versicherungen
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  • Mit dem Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sollte man sich rechtzeitig befassen.
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Jeder Mensch hat ein Interesse daran, dass im Falle von Krankheit, Unfall oder einer geistigen Einschränkung die eigenen Wünsche und Vorstellungen im Hinblick auf die medizinische Behandlung und persönliche Betreuung berücksichtigt werden. Sogenannte vorsorgliche Verfügungen sollte man deshalb frühzeitig und rechtssicher erstellen. Ohne diese Dokumente kann es passieren, dass Angehörige oder Ärzte Entscheidungen treffen müssen, die nicht im Sinne des Betroffenen sind, oder dass sogar eine gerichtliche Betreuung durch fremde Personen eingerichtet wird. Rechtsgültige Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen tragen vor allem auch dazu bei, Streitigkeiten und Konflikte innerhalb der Familie zu vermeiden.

Unterstützung bei der rechtsgültigen Formulierung vorsorglicher Verfügungen

Eine Vorsorgevollmacht legt fest, wer für eine andere Person was entscheiden darf. Dazu zählen in der Regel geschäftliche, medizinische und persönliche Angelegenheiten. So kann mit der Vorsorgevollmacht etwa ein Konto aufgelöst werden. Auch Genehmigungen zu Operationen sind möglich oder die Entscheidung für den Umzug ins Pflegeheim. Welche medizinischen Behandlungen erwünscht sind, gehört dagegen in eine gesonderte Patientenverfügung. Das Recht auf Selbstbestimmung bleibt so auch im Ernstfall gewahrt. Fehler in den Formulierungen oder ein arglos ausgewählter Bevollmächtigter können allerdings weitreichende Probleme nach sich ziehen. Spezialisierte Rechtsanwälte helfen dabei, vorsorgliche Verfügungen individuell und rechtsgültig zu erstellen. Im Privat-Rechtsschutz der Itzehoer Versicherungen etwa kann man diese Dienstleistung abdecken lassen, mehr Infos: www.itzehoer.de. Der Versicherer kooperiert dabei mit der auf Gesundheitsfragen spezialisierten Berliner Kanzlei MetaMedLaw. Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin aus der Kanzlei bespricht mit dem oder der Versicherten alle Details der vorsorglichen Verfügungen. Danach werden die Dokumente zu den Versicherten nach Hause geschickt. Diese können sie verwahren oder an Bevollmächtigte weitergeben.

Juristen beraten auch dann, wenn etwa der beantragte Pflegegrad abgelehnt wurde

Unterstützung im Auftrag der Versicherung bieten die Juristen aus Berlin auch dann, wenn ein Antrag etwa von der gesetzlichen Krankenkasse, der Rentenbehörde oder einem sonstigen Sozialrechtsträger abgelehnt wurde. Sehr häufig kommt der Fall vor, dass ein beantragter Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) abschlägig beschieden wird. Die Kanzlei stimmt dann mit den Betroffenen ab, wie das Ziel am besten weiterverfolgt werden kann, zum Beispiel durch Einlegung eines Widerspruchs oder durch einen neuen Antrag.

Text: djd

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PR Redaktion

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