Marktstammdatenregister: Noch bis Ende Januar läuft die Meldefrist für Photovoltaikbesitzer*innen, um drohenden Förderstopp zu vermeiden
Anmeldung für PV-Anmeldung, Batteriespeicher, BHKW & Co. erforderlich
Sonne bringt Strom ins Haus, erneuerbar und klimaschonend. Klar gibt es hier gesetzliche Pflichten – ohne die geht es nicht. So ist die eigene Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister, dem Melderegister der Bundesnetzagentur, einzutragen. Was ist nun das Marktstammdatenregister? Und wer muss sich alles darin anmelden?
Registrierung ist Pflicht!
Das Marktstammdatenregister ist seit Anfang 2019 online und hat alle bisherigen Meldewege für Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) abgelöst. Alle Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Blockheizkraftwerke (BHKW), KWK-Anlagen, Windenergieanlagen und Notstromaggregate – ob neu oder im Bestand, ob Mini-PV-Anlage oder Großkraftwerk – sind meldepflichtig.
Frist für Bestandanlagen
Alle Bestandsanlagen – meist Photovoltaik und BHKW – sind bis Ende Januar 2021 ins Marktstammdatenregister online unter www.marktstammdatenregister.de einzutragen. Diese Pflicht gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme und betrifft darum auch Anlagen, die schon seit vielen Jahren laufen. Selbst Anlagen, die bereits im Anlagenregister verzeichnet waren, dem Vorgänger-Meldeportal der Bundesnetzagentur, sind zusätzlich im Marktstammdatenregister zu registrieren. Bislang sind bundesweit etwa 350.000 Anlagen noch nicht angemeldet. Wer die Meldepflicht bis Ende Januar versäumt, erhält keine EEG-Vergütung mehr. „Die Anmeldung kann zwar noch nachgeholt werden, so dass die zurückgehaltene Vergütung nachträglich ausbezahlt werden kann, dies ist jedoch mit größerem Aufwand verbunden“, – deshalb rät die Klimaschutzbeauftragte des Landkreises Augsburg, Margit Spöttle, dringend dazu, noch bis Ende dieses Monats aktiv zu werden. Auch Anlagen, deren Strom keine Vergütung (mehr) erhalten, unterliegen der Registrierungsfrist.
Frist für Neuanlagen
Für Photovoltaikanlagen, die erst neu an den Start gegangen sind, gilt: Die Anlage ist innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme in das Marktstammdatenregister einzutragen. Geplante Anlagen können auf freiwilliger Basis vor Inbetriebnahme registriert werden. Aufgepasst: Wird die Anlage nicht registriert, drohen Bußgeld und der Verlust der EEG-/KWKG-Vergütung.
Batteriespeicher – Extra-Registrierung
Jede stromerzeugende Anlage ist einzeln zu registrieren. PV-Anlage mit Batteriespeicher? Jetzt sind zwei einzelne Eintragungen nötig. Batteriespeicher im Bestand sind bis Januarende 2021 meldepflichtig. Für neue Batteriespeicher gilt die Ein-Monats-Frist für Neuanlagen.
Meldepflicht im Kurzcheck
• Es gilt generell eine Meldepflicht. Ohne fristgerechte Anmeldung bis 31. Januar 2021 im Marktstammdatenregister unter www.marktstammdatenregister.de, gibt es keine Vergütung nach EEG oder KWKG.
• Anlage ist beim Netzbetreiber Lechwerke Verteilnetz gemeldet, aber nicht im Marktstammdatenregister? Der Netzbetreiber hat seine Anlagenbesitzer*innen bereits über die Meldepflicht informiert und Anlagendaten bereitgestellt. Die Anmeldung beim Marktstammdatenregister muss jede*r Betreiber*in aber aus Datenschutzgründen selbst machen.
• Selbst Anlagen, die keine Vergütung nach EEG oder KWKG (mehr) erhalten, sind ins Marktstammdatenregister einzutragen.
• Auch Nutzungsänderungen des selbst erzeugten Stroms sind registrierungspflichtig. So hat zum Beispiel ein Solaranlagenbesitzer die Umstellung von einer Volleinspeisung (der gesamte erzeugte Strom vom Dach wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist) zum Eigenverbrauch (der Strom wird (teilweise) im eigenen Haushalt genutzt) zu melden.
Und wozu das Ganze?
Ziel ist die Schaffung einer gemeinsamen Strom-Datenbank – für mehr Transparenz bei Stromerzeuger*innen und -verbraucher*innen. Damit wird die Qualität der Energiedaten erhöht und der Stand der Energiewende wird nachvollziehbar.
Noch Fragen offengeblieben?
Die Bundesnetzagentur beantwortet unter www.marktstammdatenregister.de/MaStR/Startseite/Kontakt die häufigsten Fragen. Das Servicetelefon ist unter 0228 14-3333 geschaltet.
Bürgerreporter:in:Landratsamt Augsburg aus Augsburg |
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