Kostenerstattung für Schülerbeförderung
Die Schulverwaltung im Landratsamt Augsburg informiert, Onlineformular verfügbar:
Für SchülerInnen an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform) und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11, für SchülerInnen an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie für SchülerInnen im Teilzeitunterricht an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Berufsschulen erstattet der Landkreis Augsburg als Aufgabenträger nach dem Schulwegkostenfreiheitsgesetz die Kosten der notwendigen Beförderung. Nachzuweisen ist jedoch, dass mehr als 420,- € in einem Schuljahr für die Fahrt zur Schule anfielen, da nur der Betrag erstattet wird, der über 420,- € liegt.
Die Kostenerstattung erfolgt auf Antrag. Vorzulegen sind die benutzten Fahrkarten und eine Bestätigung der Schule über den erfolgten Schulbesuch. Der Antrag ist bis spätestens 31. Oktober 2015 für das Schuljahr 2014/2015 zu stellen. Später eingehende Anträge sind von einer Erstattung ausgenommen.
Die Erstattungsanträge sind auf unserer Internetseite unter www.landkreis-augsburg.de / Service & Amt / Online-Service / Formulare / Schülerbeförderung Fahrkostenerstattung verfügbar. Ansprechpartnerin ist Johanna Ostermeier, 0821/3102-2396.
Bürgerreporter:in:Landratsamt Augsburg aus Augsburg |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.