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Impfung von Minderjährigen

Impfwillige können sich bei Hotline des Landratsamtes melden
Ende Mai wurde der von BioNTech/Pfizer entwickelte Impfstoff von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) auch für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren zugelassen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) lässt die Impfung für die Gruppe der 12- bis 17-Jährigen zwar zu, empfiehlt sie allerdings nur bei spezifischen Vorerkrankungen. „Sollte sich ein Jugendlicher dennoch gerne impfen lassen, ist eine Impfung aber nach ärztlicher Aufklärung und bei Risikoakzeptanz des Kindes oder Jugendlichen und gegebenenfalls des Sorgeberechtigten möglich“, erläutert Landrat Martin Sailer. Da die automatisierte Termineinladung der Unter-16-Jährigen durch die bayernweite Software BayIMCO nicht möglich ist, bietet der Landkreis impfwilligen Jugendlichen ab sofort die Möglichkeit, Impftermine über die Hotline 0821 3102 3999 zu vereinbaren. Im Falle einer Impfung ohne Vorerkrankung ist lediglich die ärztliche Aufklärung und die Risikoakzeptanz des Kindes oder Jugendlichen bzw. des Sorgeberechtigten schriftlich zu dokumentieren. Die Vorlage eines Impfempfehlungsschreibens vom Kinder-und Jugendarzt bzw. von einem anderen behandelnden Arzt, insbesondere bei Vorerkrankungen oder speziellen Kontaktsituationen, ist nicht erforderlich.

Was ist zu beachten?
Da es bei der Einwilligungsfähigkeit darauf ankommt, ob der betroffene Minderjährige die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs erfassen kann, weist das Landratsamt Augsburg darauf hin, dass für die Impfung von Minderjährigen in den beiden Impfzentren grundsätzlich die Einwilligung der Sorgeberechtigten erforderlich ist. In der Regel sind beide Eltern nur gemeinsam einwilligungsbefugt. Jeder Elternteil kann jedoch den anderen ermächtigen, für ihn mitzuentscheiden. Die Sorgeberechtigten oder der Sorgeberechtigte muss bei der Impfung nicht selbst vor Ort sein, sondern kann die Einwilligung auch schriftlich abgeben. Eine besondere Form ist hier grundsätzlich nicht zu wahren. Zum Abgleich der Unterschrift ist eine Kopie des Ausweises des bzw. der Sorgeberechtigten vorzulegen.

Wie erhalten die Kinder und Jugendlichen ihren digitalen Impfnachweis?
Auch wenn keine Termine an Unter-16-Jährige über BayIMCO verschickt werden können, so werden doch die durchgeführten Impfungen über die Software gespeichert. Wer im Impfzentrum die Corona-Schutzimpfung erhalten hat, kann nun nachträglich den digitalen Impfnachweis in die CovPass-App oder die Corona-Warn-App speichern. Das geht ganz einfach in nur drei Schritten:

1. Einloggen unter https://impfzentren.bayern/citizen/ und die eigene Person auswählen
2. Auf der Seite, in der alle Daten stehen, ganz nach unten scrollen und „Nachweis 2. Impfung herunterladen“ auswählen. (Für alle, die nur eine abschließende Impfung erhalten haben (bspw. Genesene), sollte hier nur ein Nachweis herunterzuladen sein.)
3. QR-Code auf dem COVID-Impfzertifikat mit der CovPass-App oder der Corona-Warn-App scannen

Alle Personen, die keinen Account (mehr) unter impfzentren.bayern haben, können gegen Vorlage des gelben Impfpasses (oder der Impfbescheinigungen aus den Impfzentren) in bestimmten Apotheken den digitalen Impfnachweis erhalten. Eine Übersicht über alle teilnehmenden Apotheken in der Region ist online unter https://www.mein-apothekenmanager.de/ zu finden.

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