Der Deutsche Mieterbund e.V.
Im Interview mit Frau Dr. Jutta Hartmann erfahren wir mehr über den Verein

Foto: fizkes/stock.adobe.com
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Der Deutsche Mieterbund e.V. (DMB) ist der Dachverband von rund 300 Mietervereinen, die in ganz Deutschland vertreten sind. Mit etwa drei Millionen Mitgliedern gehört er zu den wichtigsten Organisationen im Mietwesen und setzt sich für die Rechte der Mieterinnen und Mieter ein.

Ein Interview mit Frau Dr. Jutta Hartmann, Juristin und Expertin für Mietrecht und gleichzeitig Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit des DMB, gibt Einblicke in die Aufgaben und Herausforderungen des Deutschen Mieterbunds sowie die Lage auf dem deutschen Wohnungsmarkt.

Was macht der Deutsche Mieterbund?

Der DMB ist vor allem für seine umfassende Unterstützung von Mietern bekannt. Mitglieder können gegen einen geringen Beitrag auf ein breites Leistungsspektrum zugreifen. Dazu gehören vor allem:

Rechtsberatung: Mitglieder erhalten juristische Unterstützung in allen Mietfragen. Besonders häufig geht es dabei um Nebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungen oder Kündigungen.

Schriftverkehr: Der DMB übernimmt auch den Schriftwechsel mit Vermietern oder Behörden, um Mieterinnen und Mieter in strittigen Fällen zu unterstützen.

Rechtsschutzversicherung: Viele Mietervereine bieten zudem einen Rechtsschutz an, der es Mitgliedern ermöglicht, sich im Ernstfall auch vor Gericht gegen ungerechtfertigte Forderungen zu wehren.

Dieses "Rundum-Paket" bietet Mietern einen verlässlichen Schutz im Mietverhältnis und sorgt dafür, dass ihre Rechte durchgesetzt werden.

Das sind die häufigsten Anfragen

Laut Frau Dr. Hartmann sind die häufigsten Anfragen, die beim DMB eingehen, Jahr für Jahr ähnlich. Die Nebenkostenabrechnung ist dabei der häufigste Beratungsgrund. Insbesondere Heizkosten führen oft zu Unverständnis und Nachfragen. Auch Mietmängel, Mieterhöhungen und Kündigungen gehören zu den Spitzenreitern der Beratungsstatistik. Diese kann auf der Homepage des DMB eingesehen werden.

Eine immer wieder gestellte Frage betrifft Schönheitsreparaturen und Modernisierungen: Muss der Mieter beim Auszug renovieren? Und darf der Vermieter nach Modernisierungen, wie dem Anbau eines Balkons oder dem Einbau neuer Fenster, die Miete erhöhen? Grundsätzlich dürfen die Kosten auf die Miete umgelegt werden, erklärt uns Frau Dr. Hartmann, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Aktuelle Herausforderungen für Mieter

Wie Frau Dr. Hartmann betont, ist die Lage für Mieter in deutschen Großstädten besonders angespannt. Wohnungsmangel führt zu steigenden Mieten, während die Löhne nicht im selben Maße anziehen. Viele Mieter scheuen sich zudem, ihre Rechte wahrzunehmen, etwa bei überhöhten Mietforderungen. Besonders die Mietpreisbremse wird nicht immer eingehalten, aber viele Mieter wollen Konflikte mit ihren Vermietern vermeiden. Auch die Durchsetzung von Mängelrechten, wie bei Schimmelbefall, wird oft unterlassen, obwohl eine Mietminderung möglich wäre.

Ein weiteres Problem sind große Wohnanlagen, in denen Mieter oft nicht wissen, an wen sie sich bei Problemen wie einer defekten Heizung oder einem kaputten Aufzug wenden können. Hier hilft der Mieterverein, indem er offizielle Schreiben aufsetzt oder Mieterversammlungen organisiert.

Die Situation auf dem Wohnungsmarkt

Der Wohnungsmarkt bleibt weiterhin angespannt, und in vielen Städten steigen die Mieten stetig. Vermieter nutzen die hohe Nachfrage oft, um Mieten zu erhöhen. Besonders problematisch ist das möblierte Wohnen. Vermieter umgehen hier häufig die Mietpreisbremse, da sie nicht ausweisen müssen, welcher Teil der Miete auf die Möblierung entfällt. Dies erschwert es Mietern, ihre Rechte geltend zu machen.

Der DMB kritisiert hierbei die Untätigkeit der Bundesregierung. Obwohl im Koalitionsvertrag Maßnahmen zur Verbesserung der Lage vereinbart wurden, ist bislang nichts davon umgesetzt worden. Der DMB bezweifelt, dass sich in den kommenden anderthalb Jahren noch wesentliche Fortschritte erzielen lassen. Um die Situation auf dem Wohnungsmarkt zu verbessern, fordert der DMB eine Reihe von Maßnahmen:

Bezahlbarer Wohnraum: Der Mieterbund setzt sich zusammen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund und anderen Sozialverbänden für mehr staatliche Fördermittel ein, damit Bauherren zu günstigeren Mieten bauen können.

Verbesserung des Mietrechts: Die Mietpreisbremse muss verschärft werden, da sie aktuell noch viele Ausnahmen zulässt. Auch der Tatbestand der Mietwucher muss vereinfacht werden, um Mieter besser zu schützen.

Einschränkung des Eigenbedarfs: Der Eigenbedarf, der zur Kündigung führen kann, sollte auf nahe Verwandte des Vermieters begrenzt werden.

Regulierung von möbliertem Wohnraum: Möblierte Wohnungen dürfen nicht länger als Schlupfloch genutzt werden, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Vermieter müssen klar angeben, wie sich die Miete zusammensetzt.

Mieterhöhungen begrenzen: Auf einem angespannten Wohnungsmarkt sollte die Mieterhöhung im Bestand auf maximal zwei Prozent pro Jahr begrenzt werden.

Der Deutsche Mieterbund und die Politik

Der Mieterbund gibt regelmäßig Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen ab und wird zu Anhörungen geladen, um seine Expertise in mietrechtlichen Fragen einzubringen. Der direkte Kontakt zu Abgeordneten, Staatssekretären und Ministern ist für den DMB von großer Bedeutung, um die Interessen der Mieterinnen und Mieter zu vertreten.

Mit seinen Beratungsangeboten und seiner politischen Arbeit setzt sich der Deutsche Mieterbund e.V. für gerechte Mietverhältnisse und besseren Mieterschutz ein. Doch trotz seiner Bemühungen bleibt der Wohnungsmarkt in vielen Städten eine Herausforderung, die in den kommenden Jahren nur durch politische Veränderungen und stärkeren Mieterschutz bewältigt werden kann.

Hier geht's zur Homepage des Deutschen Mieterbunds e.V.

Text: Sandra Kost

Bürgerreporter:in:

PR Redaktion

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