Hartz IV - Empfänger dürfen in NRW an keinen Glücksspielen mehr teilnehmen.

http://www.welt.de/wirtschaft/article12756161/Geri...

In einem Urteilsspruch des LG Köln gegen WESTLotto heisst es, dass Glücksspiel nicht zur Grundsicherung dient.
WESTLotto, dem Betreiber von Oddset wurde beim Verstoß ein Ordnungsgeld von 250.000.- Euro angedroht.

Zitat aus der WELT online im obigem Urteil:
... Lottogeschäfte dürfen keine Geschäfte mit Personen mehr tätigen - "...von denen bekannt ist, dass sie Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihren Einkünften stehen, insbesondere HARTZ IV Empfänger."
Zitatende

Ich frage mich ernsthaft, wie das Personal in der Lottoannahme dies überwachen soll oder kann?

Müssen nun Glücksspieler vorher ihren Lohnzettel vorzeigen oder zur Einzahlung und zur Tarnung ihr Sonntagsgewand aus dem Schrank holen?
Nur so kann verhindert werden, dass man auch nicht erkannt wird. (..dass seine Spieleinsätze "nicht im Verhältnis zu seinen Einkünften stehen !!!"

Ist das nun nur auf NRW beschränkt oder kommt es noch bundesweit.

Im obigen LINK kann man den vollen Medienbeitrag aus der WELT online nachlesen.

Bürgerreporter:in:

H. K. aus Augsburg

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