myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen
Anzeige

Recht haben - und Recht bekommen
Gerichtsverfahren rund um Fluggastrechte haben sehr stark zugenommen

  • Wer seine Rechte als Fluggast bei Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen kennt und gut versichert ist, kann seine Reise entspannter antreten.
  • Foto: djd-k/Itzehoer Versicherungen/Andrii Yurlov - stock.adobe.com (KI generiert)
  • hochgeladen von PR Redaktion

Immer mehr Passagiere sind sich ihrer Rechte als Fluggast bewusst und informieren sich über ihre Ansprüche bei Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen. In den entsprechenden Gerichtsverfahren geht es meistens um Entschädigungen für ausgefallene oder verspätete Flüge.

Nach Angaben des Deutschen Richterbundes (DRB) gab es im Jahr 2023 sage und schreibe 125.000 Verfahren um Fluggastrechte, das sind 80 Prozent mehr als im Jahr zuvor – ein neuer Höchststand. Laut DRB ist ein wichtiger Grund für diese drastische Zunahme, dass sich Verbraucherschutzorganisationen zunehmend für die Durchsetzung von Fluggastrechten einsetzen und Passagiere bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche unterstützen.

Wann haben Fluggäste Ansprüche auf Entschädigung?

Flugverspätung: Bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden oder mehr kann Passagieren nach EU-Recht eine Entschädigung zustehen.

Flugausfall: Bei einer kurzfristigen Annullierung kann nach EU-Recht eine Entschädigung geltend gemacht werden. Wird kein Ersatzflug angeboten, können Fluggäste zusätzlich eine Ticketrückzahlung einfordern.

Verpasster Anschlussflug: Wird ohne Eigenverschulden ein Anschlussflug verpasst, steht den Betroffenen eine Entschädigung zu, wenn diese dadurch mindestens drei Stunden später an ihrem Endziel ankommen.

Flugumbuchung: Wenn ein Flug umgebucht wird, können Fluggäste den vollen Ticketpreis zurückverlangen. Bei einer kurzfristigen Umbuchung auf einen anderen Tag – 14 Tage oder weniger vor Abflug – kann man eine Entschädigung erhalten.

Und wie können Fluggäste diese Ansprüche durchsetzen?

Recht haben und Recht bekommen sind auch bei Fluggastrechten zweierlei Dinge. Mit einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung kann man seine Ansprüche geltend machen. Die Itzehoer Rechtsschutz Union beispielsweise hat eine Kooperation mit Flightright, einem führenden Portal für Fluggastrechte, geschlossen. Versicherte können kostenlos den Service zur Durchsetzung ihrer Fluggastrechte nutzen. Dazu müssen sie unter www.itzehoer.de ihre Reisedaten eingeben und danach das Fluggastrechte-Portal mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragen. Ein zusätzliches Melden des Schadenfalls ist damit nicht mehr erforderlich. Der Versicherer übernimmt zudem die komplette Provision, die normalerweise im Erfolgsfall anfallen würde. "Unser Kooperationspartner gewährleistet schnelle und effiziente Prozesse", betonen Stephanie Chander und Clemens Cichonczyk, Geschäftsführerin und Geschäftsführer der Itzehoer Rechtsschutz Union, die Vorteile der Zusammenarbeit.

Text: djd-k

  • Wer seine Rechte als Fluggast bei Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen kennt und gut versichert ist, kann seine Reise entspannter antreten.
  • Foto: djd-k/Itzehoer Versicherungen/Andrii Yurlov - stock.adobe.com (KI generiert)
  • hochgeladen von PR Redaktion
  • Bild 1 / 4
  • Im Jahr 2023 gab es in Deutschland 125.000 Verfahren um Fluggastrechte, 80 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Wer eine gute Rechtsschutzversicherung besitzt, kann solche Verfahren ganz entspannt verfolgen.
  • Foto: djd-k/Itzehoer Versicherungen
  • hochgeladen von PR Redaktion
  • Bild 2 / 4
  • Verbraucherschutzorganisationen setzen sich zunehmend für die Durchsetzung von Fluggastrechten ein, die entsprechenden Verfahren können Betroffene dann entspannter verfolgen.
  • Foto: djd-k/Itzehoer Versicherungen
  • hochgeladen von PR Redaktion
  • Bild 3 / 4
  • "Die Kooperation mit einem führenden Fluggastrechte-Portal gewährleistet schnelle und effiziente Prozesse, wenn Versicherte Entschädigungen einfordern wollen", erklären Stephanie Chander und Clemens Cichonczyk, Geschäftsführerin und Geschäftsführer der Itzehoer Rechtsschutz Union.
  • Foto: djd-k/Itzehoer Versicherungen
  • hochgeladen von PR Redaktion
  • Bild 4 / 4

Weitere Beiträge zu den Themen

fliegenRechtRechteFlugzeugfluggäste

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite

Themen der Woche

Augsburger LandNaturfotografieVereinBildergalerieWieseKönigsbrunnFestivalNaturSportSpendeOktoberWeltmeisterschaft

Meistgelesene Beiträge