Geflügelpest: Infizierte Tiere bei Geflügelhalter im westlichen Landkreis Augsburg festgestellt
Vogelgrippe-Virus in privater Tierhaltung aufgetreten
Das Veterinäramt des Landkreises Augsburg erhielt am Dienstag, 18. Januar, die Bestätigung des Friedrich-Loeffler-Instituts über den Nachweis des hochpathogenen aviären Influenzavirus (HPAIV) vom Subtyp H5N1, den Erreger der Geflügelpest. Damit ist der erste Fall der Geflügelpest in einer Hausgeflügelhaltung im Augsburger Land amtlich festgestellt worden. Betroffen ist eine Hobby-Geflügelhaltung im westlichen Landkreis. In dem Tierbestand traten innerhalb weniger Tage vermehrt Todesfälle auf, drei Viertel des Gesamtbestands an Geflügel sind verendet. Eines der Tiere wurde zur Untersuchung an ein Labor geschickt. Vermutet wird der Eintrag der Viren über Wildvögel. Zukäufe fanden nicht statt.
Die Geflügelhaltung wurde umgehend durch das Veterinäramt gesperrt und alle erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen eingeleitet. Unter anderem mussten die überlebenden Tiere aus Sicherheitsgründen getötet werden. Außerdem wurde eine Überwachungszone mit einem Radius von rund zehn Kilometern um die Haltung eingerichtet. Innerhalb dieser Überwachungszone befinden sich folgende Gemeinden: Adelsried, Altenmünster, Biberbach, Bonstetten, Dinkelscherben, Emersacker, Gersthofen, Heretsried, Horgau, Neusäß, Welden und Zusmarshausen
Erkrankungsrisiko für Menschen gilt als sehr gering
Die Geflügelpest oder aviäre Influenza (Vogelgrippe) ist eine durch ein Virus verursachte Erkrankung bei Hühnern und anderen Geflügelarten wie Enten, Gänsen, Puten, Wachteln, Fasanen und Wildvögeln. Die Hauptsymptome der Erkrankung sind Teilnahmslosigkeit, Atemnot, Niesen, Ausfluss aus Augen und Schnabel, Ödeme (Schwellungen) und Zyanosen (Blaufärbungen) der Kopfanhänge, Durchfall, Gleichgewichtsstörungen, plötzlicher Einbruch der Legetätigkeit. Es gibt jedoch auch Verlaufsformen, in denen die Tiere ohne Anzeichen von typischen Symptomen verenden. Die Geflügelpest oder Vogelgrippe gilt als Zoonose, also als eine Erkrankung, die wechselseitig zwischen Tieren und Menschen übertragen werden kann. Das Erkrankungsrisiko für Menschen ist jedoch als sehr gering einzuschätzen.
Veterinäramt weist erneut auf Allgemeinverfügung vom 9. Dezember hin
Das Veterinäramt macht erneut darauf aufmerksam, dass die Biosicherheitsmaßnahmen, die bereits mit Allgemeinverfügung vom 9. Dezember 2021 für den gesamten Landkreis Augsburg angeordnet wurden, von allen Tierhaltungen strikt einzuhalten sind. Insbesondere in der oben genannten Überwachungszone werden vom Veterinäramt diesbezüglich verstärkt Kontrollen durchgeführt. Die besagte Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamts unter dem Suchbegriff „Vogelgrippe“ abrufbar. Das Veterinäramt appelliert an die Geflügelhalter, ihre Tiere genau zu beobachten und bei vermehrten Todesfällen oder Krankheitsanzeichen umgehend das Veterinäramt zu informieren.
Bürgerreporter:in:Landratsamt Augsburg aus Augsburg |
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