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Nicht zu lange warten
Für eine rechtzeitige Bestattungsvorsorge gibt es mehrere gute Gründe

Wer frühzeitig im Rahmen einer Vorsorge die persönlichen Wünsche und Vorstellungen für die eigene Bestattung festlegt, stellt sicher, dass sie umgesetzt werden.
 | Foto: DJD/Algordanza Erinnerungsdiamanten/Cherries - stock.adobe.com
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Mit der Vorsorge für die eigene Bestattung lassen sich die meisten Menschen Zeit. Dabei gibt es mehrere Gründe, warum man damit nicht zu lange warten sollte. Punkt eins: Die Kosten für eine Bestattung können je nach Art und Umfang stark variieren. Durch eine frühzeitige Planung und Absicherung können sie besser kalkuliert und finanziell abgesichert werden. Punkt zwei: Wer frühzeitig seine persönlichen Wünsche für die eigene Bestattung festlegt, stellt sicher, dass sie umgesetzt werden. Punkt drei und vielleicht der wichtigste: Mit einer Bestattungsvorsorge entlastet man seine Angehörigen von Entscheidungen und finanziellen Belastungen in einer emotional schwierigen Zeit.

Bei besonderen Wünschen ist Vorsorge noch wichtiger

Vorsorge ist umso wichtiger, wenn man sich für eine besondere Form des Gedenkens entscheidet, etwa einen Erinnerungsdiamanten. Bereits zu Lebzeiten kann man Größe, Anzahl und den passenden Schliff auswählen, die Angehörigen erhalten nach dem Tod den oder die Diamanten. Das Verfahren zur Umwandlung von Kremationsasche oder von Haaren in einen Erinnerungsdiamanten wurde von der Firma Algordanza in der Schweiz entwickelt, mehr Informationen gibt es unter www.algordanza.com. Im Rahmen der Vorsorgegarantie kann man zu Lebzeiten durch einen Vertrag mit einem rechtlich selbstständigen Partnerunternehmen festlegen, welche und wie viele Diamanten aus der Asche oder den Haaren transformiert werden sollen. Bei der Finanzierung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent der Gesamtsumme möglich, der Rest wird nach Erstellung des Diamanten fällig. Wer seine Angehörigen komplett entlasten möchte, zahlt bei Vertragsabschluss den Gesamtbetrag auf ein unabhängig verwaltetes Konto ein.

Bestattungsvorsorge besser als Sparbuch – Willenserklärung gehört nicht ins Testament

Legt man statt dem Abschluss einer Bestattungsvorsorge Geld auf dem Sparbuch zurück, so haben die Angehörigen darauf nicht automatisch Anspruch, denn die Summe wurde nicht "zweckgebunden" angelegt. Ein weiterer Vorzug der Bestattungsvorsorge gegenüber dem Sparbuch: Sie gehört zum Schonvermögen und muss nicht für andere Zwecke angetastet werden, denn sie dient nur der Finanzierung der Bestattungskosten. Die im Rahmen der Bestattungsvorsorge unterzeichnete Willenserklärung sollte man in seine Dokumentenmappe legen – wo sich auch Geburts- und Heiratsurkunden befinden. Denn dies sind die ersten Dokumente, die ein Bestatter im Sterbefall benötigt. Den eigenen Bestattungswunsch im Testament zu verfügen, reicht nicht aus, da die Testamentseröffnung meist Wochen nach dem Tod beziehungsweise der Beisetzung stattfindet.

Text: djd

Bürgerreporter:in:

PR Redaktion

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