myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Festbetrag für Levetiracetam

Festbetrag für Levetiracetam seit dem 1. Juli 2014. Hohe Patienten-Zuzahlung für Original-Präparat

Seit dem 1. Juli 2014 gibt es einen Festbetrag für alle oralen festen Formen mit dem Wirkstoff Levetiracetam. Der Hersteller UCB Pharma GmbH des Originalpräparates Keppra ® und des Handelspräparates Levetiracetam UCB ® hatte angekündigt, für das Originalpräparat keine Senkung auf den Festbetrag vorzunehmen und nur für Levetiracetam UCB die Preise auf Festbetragsniveau abzusenken. Der Hersteller sieht hier für den Fall der Umstellung eine pharmakologisch und wirtschaftlich ausgezeichnete Alternative. Das bedeutet für Ihre Patienten, dass diese bei Verordnung des Originalpräparates unter dem Namen Keppra neben der normalen Zuzahlung ab 1. Juli 2014 auch die Differenz zwischen Festbetrag und Apothekenabgabepreis als deutliche Zuzahlung zu leisten haben.

Der Festbetrag für 100 Tabletten Levetiracetam 500mg liegt bei 41,85 EUR (Apothekenpreis). Der Apothekenabgabepreis für Keppra-Original beträgt 197,34 EUR (Stand: 1. Juli 2014). Die Patientenkosten liegen somit bei 160,40 EUR (Zuschlag und Mehrkosten).

Quelle: InVo, Information zu Verordnungen in der GKV, Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe

Es empfiehlt sich der Wechsel auf das Generikum Levetiracetam UCB, das aus der gleichen Produktion und vom gleichen Hersteller kommt wie das Original-Präparat Keppra und somit zu 100% identisch ist. Die Umstellung auf ein Generikum eines anderen Herstellers ist nicht ratsam. Im Artikel: Generika in der Epilepsietherapie: Was ist zu beachten? sind weitergehende Informationen zum Thema Generika und Aut Idem zu finden.

Die Verordnung des Arztes darf nicht mehr auf Keppra mit Aut Idem Kreuz lauten, sonst ist kein Austausch möglich. Auf dem Rezept muss Levetiracetam UCB mit Aut Idem Kreuz stehen, sonst wird gegen ein anderes Levetiracetam Präparat getauscht.

Weitere Beiträge zu den Themen

ApothekeKrankenkasseEpilepsieMedikamentVerbraucherinformationKeppraLevetiracetam

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite

Themen der Woche

KolpingJubiläumWeihnachtenAugsburger LandFreiheitKanu Schwaben AugsburgWinterKolpingstiftung-Rudolf-GeiselbergerSpendeBücherLandratsamt AugsburgKolpingstiftung

Meistgelesene Beiträge