Drittimpfungen gegen Corona: Unter diesen Voraussetzungen ist die Auffrischung möglich

Zweitimpfung muss mindestens sechs Monate zurückliegen

Die dritte Impfung gegen das Coronavirus, auch Auffrischungs- bzw. „Booster-Impfung“ genannt, soll die körpereigene Immunreaktion im Kontaktfall mit dem Corona-Virus verstärken. Im Landkreis Augsburg werden wie in anderen Regionen Bayerns bereits Drittimpfungen vorgenommen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ein wesentliches Kriterium für die Verabreichung der dritten Dosis ist, dass die Zweitimpfung mindestens sechs Monate zurückliegen muss. „Allein deshalb kommen derzeit überwiegend Seniorinnen und Senioren für die Auffrischung infrage, da deren Erst- und Zweitimpfungen in vielen Fälle zu einem frühen Zeitpunkt der Impfkampagne stattfanden“, erklärt Landrat Martin Sailer. Ein weiterer Grund dafür, weshalb aktuell in erster Linie ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger mit der Drittimpfung versorgt werden, ist, da im Infektionsfall dieser Personen von einem höheren Risiko für schwerere Krankheitsverläufe ausgegangen werden muss. Grundsätzlich können alle Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahren, die vor mindestens sechs Monaten zweitgeimpft wurden, im Impfzentrum Bobingen, einer Arztpraxis oder bei einer Vor-Ort-Impfaktion des Landkreises zur Auffrischungsimpfung vorstellig werden. Die Dokumentation der Erst- und Zweitimpfung ist dabei vorzulegen. Bislang wurden in den Impfzentren, durch die mobilen Teams und in Hausarztpraxen über 2.500 Drittimpfungen im Landkreis Augsburg verabreicht.

Vollschutz für Genesene nach Antikörpertest und einer Impfung

Eine Neuerung vermeldet der Freistaat Bayern bezüglich des Corona-Vollschutzes bei nachweislich positiv getesteten Personen: Wer seine Genesung über einen SARS-Cov-2-Antikörpertest nachweisen kann, erhält nach Verabreichung einer Impfdosis einen Nachweis über vollständigen Impfschutz. Verankert ist diese Regelung in der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung des Paul-Ehrlich-Instituts. Die Impfung hat dabei mit einem in der EU zugelassen Impfstoff im Internet genannten Impfstoff zu erfolgen und der labordiagnostische Befund der Antikörper-Testung soll in einem nach der Richtlinie der Bundesärztekammer arbeitenden und (nach DIN-Norm) akkreditierten Labor erhoben worden sein. Alle Details sind den Seiten des Paul-Ehrlich-Instituts unter www.pei.de zu entnehmen.

Das Impfzentrum in Bobingen bleibt weiterhin geöffnet

Wie bereits berichtet, ist das Impfzentrum in Gablingen-Siedlung seit Ende September – mit Ausnahme bereits terminierter Zweitimpfungen – geschlossen. Allen Impfwilligen steht das Impfzentrum in Bobingen, Pestalozzistraße 2, weiterhin als Anlaufstelle für kosten- und terminfreie Corona-Impfungen zur Verfügung. Das Zentrum ist montags bis donnerstags je von 8 bis 16.30 Uhr und freitags von 12 bis 20 Uhr geöffnet. Alle Informationen darüber, welche Voraussetzungen für die Impfung erfüllt werden müssen und welche Unterlagen mitzubringen sind, können unter www.landkreis-augsburg.de/corona-impfung abgerufen werden. Für alle weiteren Fragen, die sich rund um die Corona-Impfung ergeben können, steht zudem die Impf-Hotline unter 0821 3102 3999 zur Verfügung.

Bürgerreporter:in:

Landratsamt Augsburg aus Augsburg

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