Bundesweiter Lockdown: Änderungen und weitere Informationen für den Landkreis Augsburg
Neue Maßnahmen ab 16.12. zum Schutz der Risikogruppen
In ganz Deutschland wird das öffentliche Leben ab Mittwoch, 16. Dezember, wieder heruntergefahren. Der neue Lockdown bringt zusätzliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens, die vorerst bis zum 10. Januar im gesamten Bundesgebiet gelten. Im Fokus der Maßnahmen steht der Schutz der Risikogruppen und eine konsequente Reduzierung aller Kontakte, um die Verbreitung des Erregers zu verlangsamen. „Die neuen Maßnahmen, die ab Mittwoch gelten, haben wir uns alle nicht gewünscht, aber die aktuelle Situation lässt uns keine andere Wahl“, erklärt Landrat Martin Sailer. Auch im Landkreis Augsburg sei es mit den bisherigen Beschränkungen nicht gelungen, die Ausbreitung des Virus wirkungsvoll einzudämmen.
Grundsätzlich sind ab Mittwoch nur noch Treffen mit Personen eines weiteren Hausstands und zwischen maximal fünf Personen gestattet. Kinder bis 14 Jahren müssen hinsichtlich der Gesamtpersonenzahl nicht berücksichtigt werden. In ganz Bayern gilt Alkoholverbot auf allen öffentlichen Plätzen sowie eine Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr morgens des Folgetags. Zudem hat das Landratsamt stark frequentierte Plätze in einigen Kreisgemeinden definiert, an denen Maskenpflicht herrscht. Eine entsprechende Bekanntmachung, um welche Orte es sich handelt, ist im Internet auf www.landkreis-augsburg.de/corona-zahlen zu finden. Zwischen dem 24. und 26. Dezember tritt hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen eine Ausnahmeregelung in Kraft: Während der Feiertage darf ein Haushalt mit vier weiteren Personen zusammenkommen, die dem engsten Familienkreis angehören. Kinder unter 14 Jahren sind nicht mit eingerechnet. Der Einzelhandel wird mit Ausnahme von Geschäften, die den täglichen Bedarf decken, geschlossen. Eine detaillierte Übersicht über alle Regelungen des Lockdowns sind auf www.stmgp.bayern.de zu finden.
Corona-Hotline im Gesundheitsamt über die Feiertage nicht besetzt
Das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg wird die Bearbeitung neuer Corona-Fälle über die Feiertage zwar fortsetzen, ist für die Beantwortung von telefonischen Anfragen über die Feiertage jedoch nicht erreichbar. „Die Behörde erhält täglich Meldungen von neuen Positivbefunden. Um zu verhindern, dass sich über Weihnachten hinweg ein Rückstand bildet, arbeitet der Fachbereich auch während der Feiertage weiter“, sagt Landrat Martin Sailer. Die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konzentrieren sich während dieser Tage jedoch auf die Abarbeitung neuer Indexfälle. Antworten auf zahlreiche Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus und den geltenden Maßnahmen sind auf www.landkreis-augsburg.de/corona zu finden.
Kunststoffmasken ab sofort nicht mehr zulässig
Das Landratsamt macht zudem darauf aufmerksam, dass die Bayerische Staatsregierung die Anforderungen an Mund-Nase-Bedeckungen neu formuliert hat: Ab sofort sind in Bayern überall dort, wo Maskenpflicht vorgeschrieben ist, nur noch textile Masken zulässig. Sogenannte Gesichtsvisiere oder Klarsichtmasken aus Kunststoff stellen dem Gesundheitsministerium zufolge dementsprechend keine zulässige Alternative mehr zu anliegenden Bedeckungen aus Stoff dar. Den effektivsten Schutz gegen die Verbreitung des Virus bieten FFP2-Masken. Diese werden insbesondere dort benötigt, wo Übertragungen verheerende Folgen haben können. Das Landratsamt Augsburg hat das Personal der Pflegeeinrichtungen im Landkreis inzwischen flächendeckend mit FFP2-Masken ausgestattet und deren Verwendung im beruflichen Alltag am 15. Dezember per Allgemeinverfügung angeordnet. Darin heißt es, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten für die gesamte Dauer ihres Aufenthalts bei Patientinnen und Patienten zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet sind. Die Allgemeinverfügung ist im Volltext auf der Website des Landkreises Augsburg zu finden.
Schulen und Kitas im Landkreis bieten Notbetreuung an
Der Bund-Länder-Beschluss sieht vor, dass Kinder und Jugendliche wann immer möglich zu Hause betreut werden sollen. Aus diesem Grund wechseln alle bayerischen Schulen ab Mittwoch in den Distanzunterricht. Sowohl in Kitas als auch an Schulen werden Notbetreuungen angeboten, die Organisation übernehmen die Schulen bzw. Einrichtungen selbst. Der Schulbusverkehr wird mit Beginn des Lockdowns ab Mittwoch, 16. Dezember, ausgesetzt. Informationen darüber, wer einen Anspruch auf Notbetreuung hat, werden vom Gesundheitsministerium und dem Kultusministerium bekannt gegeben. Ergänzend werden dazu zeitnah Informationen auf der Website des Landkreises veröffentlicht.
Corona-Testzentrum mit geänderten Öffnungszeiten während der Weihnachtsferien
Das Corona-Testzentrum des Landkreises im Gersthofener Ortsteil Hirblingen steht auch während der Weihnachtsferien allen Bürgerinnen und Bürgern für kostenlose PCR-Tests zur Verfügung. Das Testzentrum hat am 24. Dezember und am 31. Dezember je von 8 bis 14 Uhr geöffnet. Vom 28. bis zum 30. Dezember findet jeweils zwischen 8 und 17 Uhr regulärer Betrieb statt. Ab dem 2. Januar nimmt das Testzentrum wieder den Regelbetrieb auf und ist montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr geöffnet. Vom 25. bis 27. Dezember hat das Testzentrum geschlossen, ebenso am Neujahrstag und am 6. Januar. Die Terminreservierung kann auf www.ecocare.center/lkr-augsburg vorgenommen werden. Die Telefonhotline unter 0211/387 895 73 ist montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr besetzt. Es wird gebeten, von unangemeldeten Fahrten zum Testzentrum mit Blick auf die reibungslose und zügige Abwicklung des Betriebs abzusehen.
Wertstoffhöfe ab den Feiertagen bis ins neue Jahr geschlossen
Der Abfallwirtschaftsbetrieb informiert, dass alle Wertstoffhöfe im Landkreis ab dem 24. Dezember bis einschließlich 3. Januar geschlossen bleiben. Notfallanlieferungen können telefonisch unter der Nummer 0821/3102 3211angemeldet und an der Deponie Hegnenbach vorgenommen werden.
Bürgerreporter:in:Landratsamt Augsburg aus Augsburg |
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